Chinesisches
Heerwesen. I. Landheer. Die Landmacht Chinas besteht aus Bannertruppen und Söldnern; hinzutreten sollen im Kriegsfall die irregulären Aufgebote der zu China [* 2] im Vasallenverhältnis stehenden Distrikte. Die Bannertruppen ergänzen sich aus den auf Lebenszeit wehrpflichtigen Mitgliedern der erblichen Kriegerkaste und sind in 24 Banner eingeteilt, deren jede der drei Hauptnationalitäten: Chinesen, Mandschu, Mongolen, je 8 aufzustellen hat. Die Banner unterscheiden sich innerhalb ihrer Nationalität durch die verschiedenen Farben ihrer Fahnen. In jedem Banner sollen Infanterie, Kavallerie, Artillerie vertreten sein; über das Stärkeverhältnis dieser Waffen [* 3] zueinander wie der Banner überhaupt und ihrer Teile fehlen genauere Angaben.
Hinsichtlich der Bewaffnung bilden Armbrust [* 4] und Hinterlader die Grenzen. [* 5] Zur Unterkunft der Bannertruppen, von denen stets nur ein Teil zum Dienst herangezogen ist, während der andere seinen bürgerlichen Beschäftigungen nachgeht, sind in den einzelnen Städten die sog. Tatarenviertel bestimmt. Die Gesamtstärke der Bannertruppen wird auf 250000-300000 Mann geschätzt. Der Umstand, daß die Bannertruppen unter der Centralregierung stehen, läßt dieselben als den zuverlässigern Teil der chines. Heeresmacht erscheinen.
Die Söldner (Nationalmilizen) stehen im Solde der Vicekönige oder Gouverneure der einzelnen Provinzen, die nach Größe und Wohlstand derselben ein entsprechendes Kontingent anzuwerben, auszurüsten und zu verpflegen gehalten sind. Die Verfügungsfreiheit der Regierung über diese Truppen ist gering. Die Sollstärke dieser Söldnertruppen wird auf 600000 Mann angegeben. Bannertruppen wie Nationalmilizen verteilen sich auf fünf Heeresgruppen: die Armeen der Mandschurei, der Mongolei, von Turkestan, des Küstengebietes, von Peking, [* 6] deren jeder die Verteidigung des betreffenden Landstriches zufällt. Rechnet man zu obigen unzuverlässigen Zahlenangaben die Vasallenkontingente hinzu, so ergiebt
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.] ¶
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sich für den Kriegsfall allerdings eine Gesamtstärke von etwa 1 Mill. Streitern für das Chinesische Reich.
Die reorganisatorischen Bestrebungen haben zur Zeit in der Armee des Generalgouverneurs von Pe-tschi-li ihren Höhepunkt erreicht. Bei der anscheinend planlosen Beschaffung modernen Kriegsmaterials giebt der der abschließenden chines. Behörde erwachsende finanzielle Nutzen vielfach den Ausschlag. Die Armee von Pe-tschi-li, etwa 40000 Mann, umfaßt Infanterie, Artillerie, Kavallerie ohne Scheidung der einzelnen Waffen; die Pferde [* 8] sind mongol. Doppelponies, sehr ausdauernd, bei der Artillerie zur Bewältigung der Zuglast zu schwach.
Die Bekleidung hat den Schnitt der bauschigen Nationalkleidung, hindert am Gebrauch der Glieder [* 9] und Waffen. Die Ausrüstung der Mannschaften besteht in Patronentasche am Leibriemen, auch Seitengewehr. Die Zugpferde sind nach europ., die Reitpferde nach chines. Muster ausgerüstet. Die gesamte Ausrüstung ist, wenn vorhanden, im Verfall. Die Infanterie hat österr. Mausergewehr, die Artillerie Kruppsche Kanonen; die Feldgeschütze entsprechen dem preuß. 7,85 Feldgeschütz.
Die Gebirgsgeschütze sind zerlegbar. Die Kavallerie hat Winchester-Repetierkarabiner. Daneben bestehen noch viele andere Modelle. Die Munitionsfrage ist noch ungeregelt. Untergebracht sind die Mannschaften je 500 in quadratisch gebauten Lagern, die von einem krenelierten Lehmwall umschlossen sind. Besoldung und Beköstigung erfolgt durch die Lagerkommandanten; Unregelmäßigkeiten aus gewinnsüchtiger Absicht sind an der Tagesordnung. Während die Kavallerie in ihren Fechtspielen die nationalen Überlieferungen wahrte, dienen für die andern Waffen einzelne Abschnitte aus dem preuß. Exerzierreglement als Grundlage und Ausschmückung für den grotesken Waffentanz, der als höchstes Ziel des Drills gilt; jahraus jahrein mit den nämlichen Mannschaften geübt, täuscht die Präcision der Aufführung den Laien über den wahren Wert der Truppe.
Von einer sachgemäßen Behandlung der Waffen und Schießausbildung ist wenig die Rede. Die niedern Führer gehen aus der Truppe nach langer Dienstzeit hervor; höhere gelangen durch Protektion zu diesen einträglichen Stellen. In ganz vereinzelten Fällen haben europ. Lehrmeister Augenblickserfolge erzielt. Der Militärschule in Tien-tsin liegt der Lehrplan einer preuß. Kriegsschule zu Grunde. Ebenda befinden sich ein Arsenal und eine Pulverfabrik.
II. Kriegsflotte. Die Pe-jang-, Shang-hai-, Fu-tschou-, Kanton-Flotten stehen in Diensten einzelner Generalgouverneure.
Ihre Stärkeverhältnisse sind (1893) folgende:
Flotte | Zahl | Tonnengehalt | Pferdestärken | Geschütze bis 10 cm Kaliber | unter 10 cm Kaliber | Bemannung |
---|---|---|---|---|---|---|
Pe-jang | 19 | 36250 | 50760 | 56 | 195 | 2600 |
Fu-tschou | 12 | 18920 | 16910 | 70 | 33 | 1865 |
Shang-hai | 8 | 8668 | 7790 | 51 | 26 | 905 |
Zur Flotte von Shang-hai gehören 6 schwimmende Batterien mit zusammen 18 und 3 Transportdampfer mit 15 Geschützen. Die Flotte von Kanton [* 10] hat 3 Torpedokreuzer (63 Geschütze), [* 11] 16 Kanonenboote (62), 22 Torpedoboote (54), 4 kleinere Torpedoboote (Stettin) [* 12] und 5 kleinere Schichauboote. Die Armierung bilden Kruppsche und Armstrongsche Revolverkanonen, Torpedolanzierapparate.
Die Befestigungen werden an den Flußmündungen aus mit Häcksel vermischtem Moorschlamm hergestellt, zum Teil cementiert. Ihre Armierung bilden alte chines. Geschütze oder solche von Krupp Armstrong und de Bange. Der Kriegshafen Port Arthur kann, weil bei Anlage wie Ausführung Fachleute wenig zu Worte kamen, seinen Zweck nicht erfüllen; ein neuer Kriegshafen Wei-hai-wei ist unter gleichen Vorbedingungen in Angriff genommen.