Chef
(franz., spr. scheff), Haupt, Oberhaupt, Vorsteher; im deutschen Heer der Kommandeur einer Kompanie, Batterie, Eskadron. Zum Chef (Österreich: »Inhaber«) eines Regiments werden fürstliche Personen oder verdiente Generale ernannt, welche dann die Uniform dieses Regiments tragen. In Deutschland ist der Chef der Admiralität nicht nur der Vorstand der Marineverwaltung des Reichs (Marineminister), sondern er führt auch nach Maßgabe der Anordnungen des Kaisers den Oberbefehl über die Reichskriegsmarine.