Chef
(frz., spr. scheff
), Haupt, Oberhaupt,
Anführer, Vorsteher;
in der deutschen Armee angewendet bei den Befehlshabern der Compagnien, Eskadronen, Batterien, in der französischen bei den Befehlshabern der Bataillone, mehrerer Eskadronen oder Batterien.
Das franz.
«Général
en chef»
entspricht
dem deutschen «Oberbefehlshaber» einer
Armee.
In der preuß. und russ.
Armee giebt es auch Chef
der Regimenter
u. s. w., ungefähr gleichbedeutend mit den «Inhabern»
bei den andern
Armeen.