Chef
(franz., spr. scheff
),
Haupt, Oberhaupt, Vorsteher;
im deutschen Heer der Kommandeur einer Kompanie, Batterie, Eskadron.
Zum Chef
(Österreich:
[* 2]
»Inhaber«) eines
Regiments werden fürstliche
Personen oder verdiente
Generale ernannt,
welche dann die
Uniform dieses
Regiments tragen. In
Deutschland
[* 3] ist der Chef
der
Admiralität nicht nur der Vorstand der Marineverwaltung
des
Reichs (Marineminister), sondern er führt auch nach Maßgabe der
Anordnungen des
Kaisers den Oberbefehl
über die Reichskriegsmarine.