Um den Besitzstand
der Klöster und
Stifter zu sichern und einen Überblick über denselben zu ermöglichen, verordneten die
Päpste schon vor
dem 10. Jahrh. die
Anlage von Chartularien.
Dieselben sind für die Geschichtsforschung von wesentlicher Bedeutung.
(neulat.), auch, aber jetzt seltener, Diplomataria, Kopialbücher, besonders der Stifter und Klöster,
worin die Abschriften empfangener Urkunden in Buchform zusammengetragen wurden. In ältester Zeit stellte man Einzelabschriften
her, dann wurden mehrere Kopien auf ein Pergamentblatt oder auf mehrere aneinander geheftete Pergamentblätter (rotuli, Rollen)
[* 2] vereinigt. Erst später kam man auf die Buchform. Das älteste Chartular auf deutschem Boden stammt aus Freising,
[* 3] Anfang des 9. Jahrh.
Besonders zu beachten sind die Traditionscodices, worin die von einem Bistum oder Kloster erworbenen Schenkungsurkunden eingetragen
wurden. Im Gegensatz zu den vom Empfänger hergestellten Kopialbüchern werden die auf Veranlassung des Ausstellers entstandenen
Sammlungen, in denen also die aus einer Kanzlei auslaufenden Urkunden abgeschrieben sind, Registerbücher genannt. Die wichtigsten
Register sind die der Päpste; von denen der deutschen Kaiser sind nur Bruchstücke erhalten. –