Châtonnaye
(Kt. Freiburg,
Bez. Glâne).
696 m. Gem. und Pfarrdorf, nahe der Strasse
Payerne-Romont, 7 km s.
Payerne und 4 km sö. der Station
Trey der Linie
Lausanne-Payerne-Lyss. Telephon. Gem.: 64
Häuser, 395 kathol. Ew. französischer Zunge;
Dorf: 14
Häuser, 85 Ew. Viehzucht und Milchwirtschaft; Getreidebau. Châtonnaye
, Chastonaye, Chastenia, 1331: Chatenex; vom
lat. Castellum, Castrum, mit vielleicht daran gehängtem haya = Ringmauer einer Burg. Gegend schon von den Römern besiedelt,
was überall zum Vorschein kommende römische Ziegel beweisen.
Im Wald über dem Dorf Grabhügel;
Platten
und andere behauene Steine, die einen geheiligten Steinkreis gebildet zu haben scheinen und die z. T. zum Bau der heutigen
Kirche verwendet worden sind. Im Mittelalter bildete Châtonnaye
zusammen mit einigen andern benachbarten Weilern eine feudale
Herrschaft. Nahe dem
Haus «lou Reposiou» standen einst das später von den Kriegern des
Bischofes Guillaume de
Champvent durch Feuer zerstörte Kastell von Contesson de
Trey und das 1275 verwüstete Dorf
Le Reposoir.
Das adelige Geschlecht de Châtonnaye
erscheint in den Urkunden seit dem 13. Jahrhundert und erlosch mit Jacques de Châtonnaye
und seinen vier Töchtern. Im 17. und 18. Jahrhundert war die
Herrschaft Eigentum des Geschlechtes Maillard.
Doch hatten auch andere Familien hier Rechte; so schon vor 1520 die d'Ammon und Ritter
Jean de
Villarsel, der seinen Anteil
am hiesigen Zehnten 1523 um die Summe von 60 Pfunden an
Jean Mettraud in Freiburg
verkaufte. 1582 machte Bern
Ansprüche
auf das Eigentum des auch Veillard oder Page genannten Geschlechtes Coquins, und 1593 bezog der Generalkommissar Moratel
die Hälfte des Zehntens von Châtonnaye.
1880 hat man in einem am
Rande des
Waldes von
Pralet aufgedeckten Grabhügel einen
goldenen Stirnreifen mit getriebenen Verzierungen und andere Gegenstände gefunden, die heute im Museum
zu Freiburg
aufbewahrt werden. Erste
Kapelle 1524 erbaut. Gehörte zuerst zur Kirchgemeinde Torny-Pittet, von der es 1794 abgetrennt
wurde.
Kirche 1869 erbaut und am geweiht.