Centumviri
(lat., »Hundertmänner«),
stehendes Richterkollegium im alten
Rom,
[* 2] welches im
Namen des
Volkes in
Zivilprozesses
Recht sprach. Die Centumviri
wurden ursprünglich nach
Tribus gewählt, je 3 aus einer
Tribus, also aus den 35
Tribus 105. In der
Kaiserzeit stieg ihre Zahl auf 180. Seit
Augustus führten die sogen.
Decemviri litibus judicandis den Vorsitz; der Vorsteher
des ganzen
Gerichtshofs war ein Prätor. Die Centumviri
bildeten 4
Consilia
(Senate), welche einzeln oder vereinigt
Prozesse schlichteten. Sie sprachen erst auf dem
Forum,
[* 3] zur Kaiserzeit unter einer
Basilika
[* 4]
Recht.
Unter den Kaisern waren die Centumviralgerichte mehr besucht als zur Zeit der Republik, weil sie nach dem Aufhören der Volksgerichte den Rednern fast allein Gelegenheit boten, durch Beredsamkeit und Rechtsgelehrtheit zu glänzen. Wie lange sie bestanden, ist ungewiß.
Vgl. Zumpt, Über Ursprung, Form und Bedeutung des Centumviralgerichts (Berl. 1838);
Schneider, De origine centumviralis judicii (Rostock [* 5] 1855);
v. Keller, Römischer Zivilprozeß (3. Aufl., Leipz. 1863).