forlaufend
252 tiv6 ^V1wlo33l6 LocietisL I^imiteä. ^nn^ial 189l^ Manchester [* 3] und Glasgow). [* 4] Centralgenosfenfchaftskasse, Preu h i s ch e, mit dem Sitz in Berlin, [* 5] eine zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits durch Gesetz vom begründete und 1. Okt. gleichen Jahres eröffnete staatliche Anstalt. Hauptzweck der Kasse ist zunächst die Gewährung von Darlehen an Vereinigungen und Verbandskassen von eingetrage- nen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, fer- ner an die zur Förderung des Personalkredits be- stimmten landschaftlichen (rittersckaftlichcn) Dar- lehnskassen und an die von den Provinzen (Landes- kommunalverbänden) errichteten gleichnamigen In- stitute; sodann die Annahme verzinslicher Gelder von den zuerst genannten Wirtschaftsverbänden.
Zur Erreichung ihres Hauptzwecks darf sie Gelder im Depositen- und Checkverkehr und Spareinlagen annehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäft nutzbar machen, Wechsel ver- kaufen und acceptieren, Darlehen aufnehmen und Effekten kaufen und verkaufen; letzteres auch für Rechnung von Personen, von welchen sie Gelder im Depositen- oder Checkverkehr oder Darlehen empfangen hat. Durch königl. Verordnung kann der Geschäftskreis der Kasse durch die Hereinbe- ziehung bestimmter Arten von öffentlichen Spar- kassen erweitert werden.
Die Anstalt hat die Eigenschaft einer jurist. Per- son und steht unter Aufsicht und Leitung des Finanz- ministeriums. Der Staat bewilligte ihr zunächst für die Dauer ihres Bestehens als Grundkapital eine Einlage von 5 Mill. M. in 3prozentigen Schuld- verschreibungen zum Nennwerte. Diese Einlage hat sich als zu gering erwiesen und ist durch Gesetz vom auf 20 Mill. M. erhöht worden. Die obengenannten Vereinigungen und Verbände können sich unter gewissen Bedingungen gleichfalls mit Vermögenseinlagen an der Anstalt beteiligen.
Der Finanzminister erläßt die Geschäftsanweisungen für das vom König auf Lebenszeit ernannte Direktorium. Die Beamten der Anstalt haben dieNcchte und Pflich- ten von unmittelbaren Staatsbeamten. Der Etat der persönlichen und sachlichen Verwaltungsaus- gaben ist alljährlich dem Landtage vorzulegen. Die Nechnungen werden von der Oberrechnungskammer geprüft. Der Neingewinn der Kasse soll nach der No- velle von 1896 zunächst alljährlich zu einem Fünftel zur Bildung eines Reservefonds verwendet werden; der Nest soll zu einer Verzinsung der Einlagen bis zu 3 Proz. dienen, darüber hinaus aber wiederum dem Reservefonds zugeführt werden.
Damit die! Anstalt in Fühlung mit den beteiligten Berufs- ^ ständen (Landwirten, Handwerkern) bleibe, ist - ähnlich wie bei der Neichsbant - ein Ausschuß ! von sachverständigen Personen zu beirätlicher Mit- ! Wirkung gebildet. ! Die Anstalt ist hauptsächlich gedacht als eine Ccntralstelle des genossenschaftlichen Personalkredits, welche den Zu- und Abfluß der Geldmittel bei den Kassen der Gcnossenschaftsverbände in einer für die Genossenschaften vorteilhaftem Weise, als es bisher geschehen konnte, vermitteln und diese von den pri- vaten Großbanken unabhängig machen soll.
Indem sie nur an die Verbände der Genossenschaften, nicht an die einzelnen Genossenschaften selbst, Kredit ge- währt, will sie zugleich den Zusammenschluß der Genossenschaften in starke centrale Verbände fördern und dem Genossenschaftswesen neuen Impuls ver- Artikol, die man unU'r C verm leihen. Präsident der Kasse ist Freiherr von Huene ls. d., Bd. 9 und Agrarfrage, S. 25a).
Vgl. Vöttger im «Schmollerschen Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft», 20. Jahrg. (Lpz. 1896), S. 227 fg. Centrallandfchaft, s. Landschaften (Bd. 10).
Eentral-London-Bahn, s. Londoner Unter- grundbahnen. *Eentralverein deutscher Eisen- und Stahlindnstrietter. Seit dem 1893 erfolgten Tode des Geh. Kommcrzienrats Nichter führt den Vorsitz G. L. Meyer in Hannover. [* 6] Die Geschäfts- führung, die Dr. Rentzsch 1892 niederlegte, hat Generalsekretär Bueck in Berlin übernommen. Centralverein für Hebung [* 7] der deutschen Fluß- und Kanalschiffahrt, durch Aufruf vom ins Leben gerufen, hielt seine erste Generalversammlung ab. Die Ar- beiten des Vereins, die teils in Veröffentlichung von Vereinsverträgen, teils in Abfassung von Eingaben und Begutachtung von Gesetzentwürfen bestanden, wurden mehr und mehr erfolgreich. Es entstanden allerwärts Landes-, Provinzial- und Zweigvereine, so in Nürnberg, [* 8] Braunschweig, [* 9] Bremen, [* 10] Breslau, [* 11] Brombcrg, Essen, [* 12] Frankfurt [* 13] a. M., Hamm, [* 14] Hanno- ver, Cassel, Königsberg [* 15] i.Pr., Leipzig, [* 16] Nostock, Wis- mar,^übeck, Münster [* 17] und Posen; [* 18] eine größere An- zahl ^chifsahrtsvcreine, Schiffahrtsgesellschaften, in- dustrieller Körperschaften und an der Schiffahrt in- teressierter Handelskammern trat dem Centralverein bei, so daß 1896 dessen Gcsamtmitglicderkreis auf 12000 Personen zu schätzen ist.
Konnte es auch nickt fehlen, daß der Centralverein in Verfolgung seiner Ziele hier und da bei den Negierungen und bei Tei- len der Landtagsvertretungen nicht Anklang fand, so ist doch im ganzen seine Thätigkeit auch in diesen Kreisen anerkannt worden, so daß er mehrfach auf gefetzliche und Verwaltungsmaßnahmen Einfluß ge- habt hat. Vefonders erfolgreich sind seine Arbeiten auf dem Gebiete des Vinnenschiffahrtsrechts ls. Bin- nenschiffahrt) gewesen. Vorsitzender ist seit März 1885 Obcrregierungsrat z. D. Wittich; Ehrenvor- sitzender der Erbprinz von Hohenlohe-Ohringen.
^Central-Weichen- und Signal-Stellvor- richtungen. Nach §. 3 der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands [* 19] vom müssen die innerhalb eines Bahnhofs oder einer Haltestelle liegenden Weichen, welche von ein- oder durchfahrenden Pcrsoncnzügen im regelmäßigen Betriebe gegen die Zungenspitze befahren werden, durch Signalvorrichtungen gesichert sein, und zwar darf das Fahrsignal erst erscheinen können, nackdem die Weichen sür den vorgeschriebenen Weg gestellt sind; auch müssen die Weichen in richtiger Lage fest- gelegt sein, solange das Fahrsigual steht.
Eentralwerkstätten der Hausindustrie s. d. ^Eentrifugen zum Entrahmen der
Milch, s.
Butter. ^. Sporenwckuck. vontröpns /??.,
Gattung der Kuckucksvögel, ^Centrum
(polit. Partei). Eine schwere Krisis hatte das Centrum gelegentlich der Heeresvorlage
des I. 1893 zu bestehen, die die Partei in zwei Lager
[* 20] trennte. Der bei weitem größere
Teil stand allerdings
der Vorlage ablehnend gegenüber, doch traten gerade die bisherigen Führer,
Freiherr von
Huene, Gras
Balle- strem und 1)r.
Porsch, für sie ein und schieden, als auch ein Kompromißantrag, den von
Huene mit der Ncgierung vereinbart hatte, abgelehnt
wurde, aus dem Vorstand aus, worauf
Graf
Hompesch zum ißt, sind unter K aufzusuchen.
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Zentrum
(lat.), Mittelpunkt, im mathematischen Sinn derjenige Punkt im Innern einer Linie oder Fläche, der alle durch ihn gehenden Sehnen halbiert. Zu den Linien mit Mittelpunkt gehören Kreis, [* 22] Ellipse [* 23] und Hyperbel, [* 24] zu den Flächen, die ein Zentrum besitzen, die Kugel und das Ellipsoid. [* 25] Zentrum der Schwere, s. v. w. Schwerpunkt [* 26] (s. d.). - In der Kriegswissenschaft ist Zentrum die Mitte einer Schlachtordnung im Gegensatz zu den beiden Flügeln. Das Durchbrechen des Zentrums führt in der Regel zu entscheidendem Sieg, da der Geschlagene seine durch das Heer des Siegers getrennten Streitkräfte nur schwer wieder vereinigen kann.