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gegen kann man von einer decentral
isierten
Rechts- pflege heutzutage nicht sprechen: das ^vstem der letz- tern im modernen
Staate ist trotz der
Gliederung der Gerichte und des Instanzenzuges unbedingt centra- lisiert, denn der
Begriff Decentral
isation
fetzt Selb- ständigkeit des betreffenden Organs voraus. Die Central
-Labour
-Union
tritt in
Deutschland
[* 3] zuerst im Gegensatze
zur feudalen Zersplitterung und ibren Nachwirkungen resp. Überresten zu
Tage. Zu diesen gehört das sog. Provinzialsystem
für die Landesverwaltung, nach welchem nicht nur jeder
Teil des Gefamtgebietes sein eigenes öffentliches
Recht und, wenn
überhaupt, seine eigenen Landstände, sondern auch seine eigene
Verwaltung datte und die Einheit des Ganzen nur
in wenigen Fällen zur rechtlichen Geltung kam, viel- mehr thatsächlich nur auf der
Person des
Staats- oberhauptes beruhte:
das war z. B. das Verwal- tungssystem
Friedrichs d. Gr. Unter solchen Um- ständen konnte jener Partikularismus, der, auf
die althergebrachte Selbständigkeit pochend, der orga- nischen Verbindung zu und mit einem grösiern Gan- zen
widerstrebte, dem
Gedanken der ^taatseinheit siegreichen
Widerstand leisten, übrigens war nach dem Provinzialsystem die
Verwaltung
jedes einzel- nen Landesteils für sich mehr central
isiert, als dies nach dem modernen Central
isationssystem möglich ist,
während dem staatlichen Ganzen gegenüber das Provinzialsystem, trotz verschiedener, im Interesse der Einheit allmählich
durchgeführter Modifika- tionen, einen für die Dauer nickt haltbaren
Grad der Decentral
isation bezeichnet.
Sowie nun infolge dessen die Einheit der
Verwaltung nach dem Real- system, d. h. nach Central
isierung verschiedener Ver- waltungsressorts,
angestrebt und nach und nach durchgeführt wurde (in
Preußen
[* 4] geschah dies erst durch die große Steinsche Reformgesetzgebung),
so schien die Besorgnis vor den Gegnern dieser Einheit die Vernichtung aller Selbständigkeit der
Teile,
von den Provinzen an durch alle
Arten von
Lokal- gemeinden hindurch und bis zur individuellen
Frei- heit herab, wenigstens der
Staatsverwaltung und ihren Organen gegenüber, zu fordern. So entstand in manchen
Ländern der central
isierte Polizeistaat,
insbesondere in Asterreich und
Frankreich im Laufe des 17. und 18. Jahrh.,
d. i. die polizeiliche
Kon- trolle
und Leitung des gesamten Lebens, und, als der prägnanteste
Ausdruck dieser
Richtung, der absolute Fürstenstaat (s. Absolutismus)
mit dem Princip «der
Staat bin ich»samt seiner herrschen- den
Bureaukratie.
Bei der
Stärke
[* 5] dieser
Richtung, welche sich zu ihrer
Rechtfertigung an die antike, namentlich röm.
Staats-
und Fürftenidee, fowie an die
Autorität der
Bibel
[* 6] und
Kirche anlehnte, muß- ten die autonomen Gebilde des Mittelalters ent-
weder vollständig eingehen oder doch zur gänzlichen Ohmnacht abgeschwächt werden. Die Beseitigung der feudalen Privilegien,
die Aufhebung der weit ausgedehnten
Autonomie der Gemeinden und Korporationen, die Unterwerfung der grundherrlichen
und ständischen Gewalten unter die
Staatsgewalt bildet das Hauptmoment der Aus- bildung des modernen
Staates. Je früher und
energischer dieser staatliche Umwandlungsprozeß sich vollzog, desto straffer wurde die Staatstbätigkeit central
isiert;
in
Frankreich viel früher und in viel größerm Umfange als in
Deutschland.
Die
Fran- zösische Revolution namentlich that sich durch rück- sichtslose Beseitigung der noch vorbandenen
Reste provinzialer und kommunaler Selbständigkeit und
gutsherrlicher Verwaltungsbefugnifse hervor, und erst nach der völligen
Durchführung des konstitu- tionellen
Systems begann man in
Frankreich ein Verständnis dafür zu gewinnen, daß eine zu weit
getriebene Central-Labour
-Union
der
Verwaltung Gefahren und Übel- stände im Gefolge habe. Doch ist bis zur
Stunde die franz.
Verwaltung in hohem
Grade centralisiert. In Teutfchland wurde die Central-Labour
-Union
nicht annähernd so streng durchgeführt wie
in
Frankreich.
Die Schwäche des
Reichs und die Vielzahl der deutschen Territo- rien hatte in dieser
Beziehung, neben manchen Nach- teilen,
auch ihre guten Seiten. An
Stelle der in
Deutschland nie ganz überhörten
Proteste gegen die Übergriffe
der Central-Labour
-Union
trat allmählich eine Klärung der Meinungen, wonach man es zwar aufgab, auf früber überwundene
Standpunkte zurückzukommen, aber doch auch, selbst von feiten der Fürsten und ibrer Regierungen, die
Notwendigkeit einfah,
ein anderes
System einzuführen, nämlich unter
Erhaltung der politischen Central-Labour
-Union
administrativ zu decentralisieren.
Die namentlich seit dem Sturze Napoleons 1. und der Gründung des Deutschen Bundes nicht obne Einfluß franz. und engl. Muster eingeführten Re- präfentativverfaffungen mit verantwortlichen Res- sortministern, die genaue Bestimmung der Grenzen [* 7] der Staatsgewalt, insbesondere der administrativen, unter Wahrung der polit. und bürgerlichen Frei- beitsrechte, die Aufnahme des Laienelements in den Dienst der Verwaltung, die Schonung geschichtlich begründeter und noch lebensfähiger, nicht staatv- gefährlicher Partikularitäten, die Überlassung der Autonomie an die Gemeinden in ihren rein lokalen Angelegenheiten, der Aufbau der ganzen Verwal- tung des Staates auf den natürlichen Gliederungen des Territoriums und die Abwälzung einer größern Anzahl wichtiger Gegenstände zur Selbstverwaltung auf jene Gliederungen (vgl. die neuen Gemeinde-, Armen-, Schulgesetze, die preuß. Kreis- und Provin- zialordnung u. s. w.), endlich die Überweisung der administrativ-streitigen Sachen an besondere Ver- waltungsgerichtsböfe: das waren die hauptsäch- lichsten Mittel, die nach und nach, in mehr oder minder vollkommener Form, die Übel eines unnatür- lichen Centralisationssystems zu heben bestimmt er- scheinen, ohne daß sie die Aufgabe haben können, eine die Einheit und Kraft [* 8] des Staates beeinträchtigende Decentralisation zur Geltung kommen zu lassen.
Die Hauptschwierigkeit liegt darin, diejenigen Angelegen- heiten, welche eine selbständige und darum auch ver- schiedenartige Behandlung und Erledigung seitens lokaler Behörden vertragen, ohne daß dadurch dieEin- beit und Kraft des Staates gefährdet und allgemeine Interessen verletzt werden, herauszuheben und sie in geeigneter Weise dezentralisiert verwalten zu lassen. (S. auch Centralverwaltung und Gemeinde.)
Vgl. Gneist, Verwaltung, Justiz, Rechtsweg u. s. w. (Berl. 1W9);
ders., Der Rechtsstaat (ebd. 1872; 2. Aufl. 1879).
Eentralifationssystem, s. Centralisation,
Ka- serne und
Krankenhaus.
[* 9] Zentralismus, das
System der Centralisation (s. d.); Centralist,
Anhänger des Central-Labour
-Union
Eentralkafseanweisungen, s.
Anticipation.
Central-Labor Union
(spr. ßsimträll lehb'r jubmön), die
Vereinigung der
Gewerksckaftsvereine und Zweigvereine des
Ordens der XniZiitL ok lalim- (s.d.) in Neuyork,
[* 10] welche sich organisiert hat, um
dahin zu wirken, daß aus ihrer Mitte Leute zu den Muni- cipal-,
Staats- und Bundesämtern gewäblt werden.
Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.
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Quellen, Literatur
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
---|---|---|---|---|
65.15 | Socialismus | Bray | Labour'swrongs and labour's remedies | (1839) |
66.88 | Union | Bezeichnung einer Art der Staatenverbindung | völkerrechtliche Allian | (s. d.) drei skandinav. Staaten 1397 s. Kalmarische Union; |
63.476 | Protestantische Union | Ritter | Geschichte der Deutschen Unionvon den Vorbereitungen des Bundes bis zum Tode Rudolfs II. | (2 Bde., Schaffh. 1867-73) |
14.620 | Schottland | Laing | History of Scotland from the unionof the crowns to the union of the kingdoms | (neue Aufl., Lond. 1819, 4 Bde.) |
63.476 | Protestantische Union | . | Politik und Geschichte der Unionzur Zeit des Ausganges Rudolfs II. und der Anfänge des Königs Matthias | (Münch. 1880) |
11.784 | Montyon | Labour | Monsieur de M. | (das. 1881) |
65.9 | Socialdemokratie | Ely | The labourmovement in America | (Neuyork 1886) |
61.287 | London | Charles Booth | Life and labourof the people | (2 Bde., ebd. 1889) |
3.347 | Brassey | "Lectures on the labourquestion" | (das. 1878) | |
63.199 | Playfair | "On the wages and hours of labour" | (1891) | |
63.199 | Playfair | "Science in its relations to labour" | (1853) | |
9.219 | Jevons | "The state in relation to labour" | (1882) | |
2.364 | Barclay | "The castle of labour" | (Lond. 1506) | |
10.772 | Lieber | "Essays on property and labour" | (New York 1842) | |
53.451 | Brassey | "Lectures on the labourquestion" | (1878, mehrere Auflagen) | |
64.1045 | Smiles | "Life and labour" | (1887; deutsch Lpz. 1889) | |
52.426 | Barnes | Auch schrieb er | "Views of labourand gold" | (1859) |
8.746 | Howitt | "Land, labourand gold, or two years in Victoria" | (1855) | |
14.1037 | Smiles | "Life and labour" | Charakteristiken (1887; deutsch, Leipz. 1888) | |
17.300 | Englische Litteratur | "Life and labourin the East End of London"; | ||
17.297 | Englische Litteratur | "Love's labourwon". | ||
8.369 | Helps | "The claims of labour" | (1847) | |
10.934 | Love's labour'slost | "Verlorne Liebesmüh'" | Titel eines Lustspiels von Shakespeare. | |
6.670 | Frere | "Eastern Africa a field for missionary labour" | (neue Ausg. 1874) | |
16.584 | Whittier | "Songs of labour" | (1850) | |
65.531 | Sweatingsystem | "Board of Trade Journal" | fortlaufend veröffentlichten Reports des Commissioner of labour;Burnett, First and second report on S. (Lond. 1888) | |
58.156 | Goltz | Forsyth | Highlands of CentralIndia | (Lond. 1871) |
67.804 | Njassaland | Johnston | British CentralAfrica | (ebd. 1895) |
62.395 | Njassaland | Johnston | British CentralAfrica | (Lond. 1895) |
3.98 | Bochara | Lansdell | Russian centralAsia | (Lond. 1885) |
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