Censura
ecclesiastica
(lat.), die kirchliche
Strafgewalt, vermöge welcher ein
Bischof
Vergehen gegen die
Kirche untersuchen
und, bis zu erfolgter
Buße, bestrafen kann;
die Strafe umfaßt Interdikt, Suspension und Exkommunikation.
Censurae
heißen im
Kirchenrecht die
Straf- und Zuchtmittel, welche zum
Zweck der Besserung des Schuldigen ausgesprochen werden (s.
Zensur).