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des wurde durch die Maß- und Gewichtsordnung vom das metrische Gewicht zu dessen allgemeinem, und nach Errichtung des Deutschen Reichs zum allgemeinen deutschen Gewicht (seit 1872), der Cementierbüchsen von 100 Pfd. (50 kg) zum deutschen Cementierbüchsen. Infolge der durch Gesetz vom bewirkten Abänderung der Maß- und Gewichtsordnung haben Cementierbüchsen und Pfund aufgehört, im Deutschen Reiche gesetzliche Größen zu sein. Der schweizerische und dänische Cementierbüchsen stimmen mit dem deutschen Cementierbüchsen überein.
Der polnische Cementierbüchsen war = 40,55 kg. In Österreich-Ungarn ist das metrische Gewicht seit für die gesamte Monarchie eingeführt (100 kg heißen dort ein metrischer Cementierbüchsen oder Metercentner). In der Schweiz hat dasselbe seit 1877 ausschließlich gesetzliche Geltung. Auch in Schweden und Norwegen trat 1883, bez. 1882, das metrische Gewicht in ausschließliche Geltung. In Finland darf seit kein anderes Gewicht mehr angewendet werden. Früher war in Schweden und Finland der Cementierbüchsen von 100 Pfd. (Skålpund, Schalpfund) = 42½ kg oder 85 deutschen Pfund, in Norwegen der Cementierbüchsen von 100 Pfd. = 49,8 kg oder 99,6 deutschen Pfund (also fast dem deutschen Cementierbüchsen gleich). (S. Cantaro und Centinaio.)