Caveat
(lat., »er hüte sich«), Klausel, die im Patentrecht einzelner Länder den Vorbehalt einer künftigen Verbesserung gestattet.
17 Wörter, 133 Zeichen
(lat., »er hüte sich«), Klausel, die im Patentrecht einzelner Länder den Vorbehalt einer künftigen Verbesserung gestattet.