Causarum
patronus
(lat.),
Anwalt.
Causarum patronus
4 Wörter, 34 Zeichen
Causarum
patronus
(lat.),
Anwalt.
(Prokurator, Sachwalter, als Beauftragter einer Person, die selbst fremdes Interesse vertritt, auch Aktor und als Beauftragter einer öffentlich anerkannten Gemeinheit Syndikus genannt), eigentlich der Stellvertreter eines streitenden Teils bei gerichtlichen Verhandlungen oder überhaupt vor einer Behörde. Den Gegensatz dazu bildet eigentlich der Advokat, d. h. derjenige, welcher nicht anstatt, sondern neben einer Partei auftritt. Heutzutage wird jedoch dieser Unterschied nicht mehr aufrecht erhalten; man gebraucht die Ausdrücke Anwalt und Advokat als gleichbedeutend und faßt beide Funktionen unter der Thätigkeit und der Bezeichnung des Rechtsanwalts (s. d.) zusammen.
Nr. | Ergebnis | Anwalt |
---|---|---|
1 | ****** | An|walt, der; -[e]s, Anwälte [mhd. anwalte = Bevollmächtigter, ahd. anawalto = Machthaber, zu →walten, eigtl. = jmd. ... |