Causa
(lat.),
Grund,
Ursache, Veranlassung; in der
Rechtswissenschaft ein
Wort von sehr verschiedener Bedeutung. In Bezug
auf
Sachen versteht man im allgemeinen darunter die
Beschaffenheit und juristische Eigentümlichkeit einer
Sache. Dahin gehören auf der einen Seite alle
Lasten, welche mit der
Sache verbunden sind, auf der andern aber auch alle Vorteile,
welche dieselbe mit sich bringt (causa
rei, causa omnis). In Bezug auf
Handlungen bezeichnet Causa
namentlich den
Grund, aus dem man
einem andern etwas zuwendet, und zwar kann man eine
Sache mit Rücksicht auf den
Grund, aus welchem sie
gegeben wurde, zurückfordern, und man kann auf Zurückgabe klagen, wenn der betreffende
Grund ein falscher ist (condictio
causa
data causa non secuta, in welchem
Fall Causa
einmal die wirklich erfolgte Leistung und sodann die erwartete Gegenleistung bedeutet),
oder wenn er ein rechtswidriger und zwar entweder ein künftiger (condictio ob turpem causam
) oder ein vergangener (condictio
ob injustam causam
), oder endlich, wenn gar kein
Grund vorhanden ist (condictio sine causa
). Bei
Kontrakten versteht man unter
Causa
im materiellen
Sinn (causa
debendi) den
Grund, aus dem die Verpflichtung zu einer Leistung erfolgt (Schuldforderungsgrund).
Es genügt nämlich nach gemeinem
Recht zur Entstehung einer Vertragsobligation nicht, wenn einfach der eine dem andern eine
Leistung verspricht und dieser solche annimmt, sondern es muß auch beigefügt werden, weshalb diese Verpflichtung zur Leistung
übernommen wird;
denn sonst ist der Vertrag unwirksam, und eine derartige Schuldverschreibung, z. B.: Ich bekenne hiermit, dem X. 100 Mk. schuldig zu sein, reicht (als cautio indiscreta) zum Beweis der Schuld nicht hin;
anders
aber, wenn es heißt:
Ich bekenne hiermit, dem X. 100 Mk.
Darlehen schuldig zu sein, denn hier ist der Darlehnsvertrag die
materielle Causa;
nur beim
Wechsel ist schon das bloße
Versprechen ohne Angabe der Causa
debendi bindend.
Indessen
neigt sich die Gerichtspraxis einer weniger strengen Auffassung zu, indem sie namentlich die
Anrechnung als Schuldgrund anerkennt.
Causa
bedeutet ferner s. v. w. Prozeßsache,
Rechtssache, daher causa
appellabilis, eine
Rechtssache, in der man an ein höheres
Gericht
Berufung einlegen kann;
causa
civilis, bürgerliche
Rechtssache im
Gegensatz zu causa
criminalis,
¶
mehr
causa
connexa, zusammenhängende, dazu gehörige Sache;
causa
denegatae justitiae, Klagsache wegen verweigerter Rechtspflege;
causa
divortii, Ehescheidungssache;
causa ecclesiastica, geistliche oder kirchliche Sache;
causa efficiens, wirkende Ursache;
causa exhereditationis, Enterbungsgrund;
causa feudalis, Lehnssache;
causa finalis, Endursache;
causa impulsiva, Beweggrund;
causa justa, gerechte Ursache;
causa justa litigandi, gerechte Ursache zum Streit (Prozeß);
causa legitima, gesetzmäßige Ursache;
causa lucrativa, eine einträgliche, gewinnbringende Sache;
causa matrimonialis. Ehesache;
causa minuta, Bagatellsache;
causa morbi, Krankheitsursache;
causa mortis, Todesursache;
causa petendi, Klagegrund;
pia causa, eine milde Stiftung, d. h. eine Stiftung für irgend einen frommen oder gemeinnützigen Zweck, welche die Rechte der juristischen Persönlichkeit genießt;
causa possessionis, der rechtliche Grund, aus dem der Besitzwille beruht (Titel des Besitzes), wonach man einen rechtmäßigen und unrechtmäßigen, einen Usukapions- und bloßen Interdiktenbesitz unterscheidet;
causa praegnans, dringende Ursache;
causa praeparatoria, als Vorbereitung der Hauptsache vorhergehende Sache;
causa praepollens, überwiegender Grund;
causa prima, Grundursache;
causa probabilis, wahrscheinliche, glaubliche, beweisbare Sache;
causa protractae justitiae, Klage wegen Rechtsverzögerung;
causa proxima, nächste Ursache;
causa pupillaris, Sache eines Unmündigen, Waisensache;
causa remota, entfernte Ursache;
causa separata, eine besondere Sache;
causa sufficiens, ein hinreichender Grund.