Catoniana
regula (lat.), eine von Cato Licinianus herrührende Bestimmung, nach welcher ein Testament, welches nicht gültig sein würde, wenn der Erblasser sofort nach dessen Errichtung gestorben wäre, unwirksam bleibt (ungeachtet der inzwischen etwa eingetretenen Umstände), auch wenn der Testator erst später stirbt. War also z. B. der Erblasser bei der Testamentserrichtung geisteskrank und also dispositionsunfähig, so ist und bleibt das Testament ungültig, auch wenn der Testator nach dessen Errichtung und vor seinem Ableben zurechnungs- und dispositionsfähig geworden sein sollte.