114 Wörter, 830 Zeichen
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Belli. Latein, Kriegsgrund.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
belli (lat.), Kriegsfall, ist eine Handlung, oder auch ein in einer Reihe von Handlungen sich bethätigendes Verhalten eines Staates gegen einen andern, welches von diesem zum Kriegsgrunde (s. d.) genommen wird. Bei Handlungen offener Gewalt (Eindringen von Truppen in das Staatsgebiet, Blockade von Häfen und Küstenstrichen, Angriff von Schiffen auf hoher See) kann der davon betroffene Staat ohne weiteres den Kriegsfall als eingetreten ansehen und sofort die Feindseligkeiten in jeder Weise erwidern. Bei andern Handlungen kann mit der Aufforderung zur Genugthuung der Kriegsfall gestellt werden, auch unter Bestimmung einer Frist; auch dann bedarf es bei fruchtlosem Ablauf der Frist oder sonst unzweideutiger Weigerung der Genugthuung nicht einer besondern Kriegserklärung (s. d.).