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in Casus obliqui oder abhängige, die sich in einem untergeordneten Verhältnis zu andern Teilen des Satzes befinden; zu ihnen gehören alle übrigen Casus.
Die Grundbedeutung der Casussuffixe in unsern indogerman. Sprachen etymologisch festzustellen ist nicht mehr möglich. Ein Teil der Casus zeigt lokale Bedeutung, und es ist wahrscheinlich, daß ihnen diese Bedeutung von jeher innewohnte, z. B. dem Locativus und dem Ablativus. Dagegen bringen der Nominativus und der Accusativus kein räumliches Verhältnis zur Vorstellung, sondern drücken eine rein grammatische Beziehung des Nomens zu einem andern Satzteil aus. Auch für diesen Casus hat man lokale Grundbedeutung in Anspruch genommen (lokalistische Casustheorie). –
Vgl. Hübschmann, Zur Casuslehre (Münch. 1875);
Holzweißig, Wahrheit und Irrtum der lokalistischen Casustheorie (Lpz. 1877);
Whitney, General considerations on the Indo-European case-system (in «Transactions of American Philological Association», Bd. 13, 1882).