Casus
foedĕris (lat.), Bündnisfall, ist ein polit. Vorgang, welcher auf Grund einer bestehenden Allianz (s. d.) einen der Verbündeten berechtigt, die Hilfe der andern in Anspruch zu nehmen, bez. diese zur Leistung der Bundeshilfe verpflichtet. Die Frage, ob dieser Fall eingetreten ist, erfordert auf seiten des angerufenen Staates regelmäßig eine vorsichtige Prüfung, um nicht ohne Not in einen Krieg hineingezogen zu werden, und zwar auch beim bloßen Defensivbündnisse, da einerseits nicht immer der offene Angriff auf den Verbündeten abgewartet werden darf, andererseits völkerrechtliche Gewaltmaßregeln ohne die Absicht einer Kriegführung möglich sind, wie die Friedensblockade (s. Blockade) oder eine nur zur Sicherung vorgenommene Gebietsbesetzung, und daher auch von dem Betroffenen nicht notwendig als Kriegsfall aufzunehmen sind.