Cassabrouillon
(spr. -brŭjóng), s. Cassabuch.
Cassabrouillon
5 Wörter, 48 Zeichen
Cassabrouillon
(spr. -brŭjóng), s. Cassabuch.
das Buch, in welches in der kaufmännischen Buchführung alle Bareinnahmen und Ausgaben verzeichnet werden. Es wird stets auf zwei einander gegenüber stehenden Blattseiten geführt, welche ein und dasselbe Folium tragen. Die linke Seite enthält die Einnahmen, die rechte die Ausgaben. In der doppelten Buchführung (s. Buchhaltung) wird das Cassabuch als Cassaconto geführt, und es werden links die Konten angegeben, an welche das Cassaconto Schuldner, rechts diejenigen, von welchen es Gläubiger wird.
In der einfachen Buchführung geschieht dies nur insoweit, als persönliche Gläubiger und Schuldner in Betracht kommen. Alle übrigen Posten werden bloß als sog. Cassanotizen gebucht. Der Abschluß des Cassabuch geschieht in der Regel monatlich. Er erfolgt in der Weise, daß der vorhandene Saldo auf der rechten Seite des Cassabuch eingetragen wird, womit sich die Beträge auf beiden Seiten ausgleichen müssen, wenn nicht fremde Geldsorten zu verschiedenen Kursen durch die Kasse gingen, in welchem Falle sich ein Gewinn oder ein Verlust ergeben kann (s. Agio). In Bankgeschäften führt man aber in der Regel für fremdländische Münzen [* 3] und Papiergeld besondere Sortenscontri. Der Vereinfachung halber werden in den meisten Geschäften die kleinern Ausgaben zunächst in ein besonderes Buch, «kleine Cassa», notiert, aus welchem sie von Zeit zu Zeit, gewöhnlich monatlich, summarisch in das Cassabuch eingetragen werden. Cassabrouillon nennt man ein Buch, in welches die Einnahmen und Ausgaben als erste Niederschrift flüchtig gebucht werden, von wo aus sie sodann erst in das Cassabuch übergehen.