(lat.), bei den Römern ein zweiräderiger Staatswagen, deshalb reichverziert und mit einem Baldachin versehen,
gewöhnlich von Maultieren gezogen. Der Gebrauch des Wagens in der Stadt war während der Republik nur den Frauen gestattet, die
sich dieses Recht durch eine patriotische That nach der Einnahme von Veji (386 v. Chr.) erworben haben sollen;
doch verloren sie dieses Vorrecht unter den Kaisern, und es durften sich des Carpentum in der Stadt, außer den Kaiserinnen und Prinzessinnen,
nur bedienen die Kaiser als Pontifices maximi, die Vestalinnen, die Konsularen und andre höchste Beamte. Die Gestalt des Carpentum findet
man auf den zu Ehren der Julia und der Agrippina geprägten Münzen. Carpentum funebre, s. v. w. Leichenwagen.
(lat.), bei den Römern der Name für zweiräderige Wagen verschiedener Art; insbesondere
hießen so die Staatswagen, in welchen bei festlichen Gelegenheiten den Frauen zu fahren gestattet war. Namentlich wurde
dieses Ehrenrecht vielfach den Frauen des Kaiserhauses bewilligt. In der Stadt zu fahren, war nämlich wie den Männern auch
im allgemeinen den Frauen verboten. Das Carpéntum erscheint auch auf der Rückseite vieler Münzen,
welche die Köpfe der jenes Vorrecht besitzenden kaiserl. Frauen auf der Vorderseite tragen, abgebildet. Erst im 3. Jahrh.
wurde das Recht, im Wagen zu fahren, den höchsten Beamten bewilligt.