(lat.), bei den
Römern ein zweiräderiger Staatswagen, deshalb reichverziert und mit einem
Baldachin versehen,
gewöhnlich von
Maultieren gezogen. Der
Gebrauch des
Wagens in der Stadt war während der
Republik nur den
Frauen gestattet, die
sich dieses
Recht durch eine patriotische That nach der
Einnahme von
Veji (386
v. Chr.) erworben haben sollen;
doch verloren sie dieses Vorrecht unter den
Kaisern, und es durften sich des Carpentum
in der Stadt, außer den Kaiserinnen und Prinzessinnen,
nur bedienen die
Kaiser als Pontifices maximi, die
Vestalinnen, die Konsularen und andre höchste Beamte. Die Gestalt des Carpentum
findet
man auf den zu
Ehren der
Julia und der
Agrippina geprägten
Münzen.
[* 3] Carpentum
funebre, s. v. w. Leichenwagen.
(lat.), bei den Römern der Name für zweiräderige Wagen verschiedener Art; insbesondere
hießen so die Staatswagen, in welchen bei festlichen Gelegenheiten den Frauen zu fahren gestattet war. Namentlich wurde
dieses Ehrenrecht vielfach den Frauen des Kaiserhauses bewilligt. In der Stadt zu fahren, war nämlich wie den Männern auch
im allgemeinen den Frauen verboten. Das Carpéntum
erscheint auch auf der Rückseite vieler Münzen,
welche die Köpfe der jenes Vorrecht besitzenden kaiserl. Frauen auf der Vorderseite tragen, abgebildet. Erst im 3. Jahrh.
wurde das Recht, im Wagen zu fahren, den höchsten Beamten bewilligt.
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