Carolath-Beuthen,
ein in Schlesien begütertes fürstl. Geschlecht aus der alten Adelsfamilie von Schönaich, deren gleichnamiges Stammhaus in der Niederlausitz liegt. - Fabian von Schönaich zeichnete sich im Dienste Kaiser Karls V. und des Kurfürsten Moritz von Sachsen aus, wurde 1548 in den Freiherrenstand erhoben und erhielt 1551 von Kaiser Ferdinand I. die Herrschaft Muskau in der Niederlausitz als Mannslehn. Nächst den Städten Sprottau, Parchwitz und Freistadt erwarb er die Herrschaften Carolath und Beuthen. Er starb 1591 kinderlos, und Muskau fiel wieder dem Lehnsherrn anheim. Seines Oheims Enkel, Georg von Schönaich, ward mit den Herrschaften Carolath und Beuthen belehnt, die 1610 zum Majorat, 1616 zu einer freien Standesherrschaft (250 qkm) erhoben wurden. Nach Georgs Tode kam das Majorat an dessen Großneffen Hans Georg (geb.
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953 gest. der 1698 zum freien schles. Standesherrn von Carolath und Beuthen und zum Reichsgrafen erhoben ward. Sein Sohn, Hans Karl (geb. gest. wurde nach der Besitzergreifung Schlesiens durch Friedrich II. zum Fürsten zu Carolath-Beuthen nach dem Rechte der Erstgeburt und die Standesherrschaft zum Fürstentum erhoben, der prinzliche Titel von Schönaich-Carolath auf die gesamte Nachkommenschaft ausgedehnt.
Fürst Hans Karls Enkel war Fürst Heinrich Karl Wilhelm, geb. preuß. General der Kavallerie und Oberjägermeister, auch Mitglied des Staatsrats und erbliches Mitglied des preuß. Herrenhauses, dem durch Kabinettsorder vom für sich und alle folgenden Familienhäupter der Titel Durchlaucht gewährt ward. Da er ohne männliche Erben starb, gingen Güter und Titel auf seinen Neffen, Prinz Karl, geb. über. Dieser war 1871–81 Mitglied des Deutschen Reichstags, wo er zur Deutschen Reichspartei gehörte. Dessen Bruder, Prinz Heinrich von Carolath (s. d.), begründete eine prinzliche Sekundogenitur auf der Freien Standesherrschaft Amtitz bei Sorau mit erblichem Sitze im preuß. Herrenhause und besitzt auch die Herrschaft Starzeddel in der Niederlausitz.