Carne
pura ist ein neuerer Zeit in den Handel kommendes Patent-Fleischpulver, welches nach den Erfindungen von Prof. Dr. Franz Hofmann und Dr. C. A. Meinert aus Rinderfleisch hergestellt wird, indem dieses in ein haltbares trockenes Mehl umgewandelt wird, in welchem sämtliche Nährstoffe des reinen Fleisches enthalten sind, dem jedoch das Wasser resp. die Feuchtigkeit fehlt, die das frische Fleisch besitzt. Das Pulver enthält ca. 70% animalisches Eiweiß, ca. 8% Extraktivstoffe, ca. 8% Wasser, ca. 4% Fett und ca. 10% Kochsalz.
Durch Verbindung mit verschiedenen Nahrungs- und Genußmitteln werden dann Konserven hergestellt, die sowohl im Haushalt wie auf Reisen von großem Nutzen sind und namentlich bei der Verpflegung der Armee im Felde und bei der Marine eine große Rolle zu spielen berufen scheinen, da diese Konserven einmal von großer Haltbarkeit sind und ferner in einem kleinen Volumen eine große Menge des wertvollsten Nährstoffes enthalten. Von den gebräuchlichen, im Kleinhandel am meisten gangbaren Garne pura-Konserven erwähnen wir das Patent-Fleischpulver, Patent-Fleischgemüse (Erbsen, Bohnen und Linsen), Patent-Fleischbrotsuppe, Carne pura-Graupen, -Maccaroni, -Gries, -Nudeln, -Kakao, -Schokolade, -Biskuits, -Kinderzwieback, -Kaffee.
Diese Präparate sind in Patronenform (zu sehr billigem Preise) oder in Schachteln und Dosen verpackt und haben infolge ihrer Zusammensetzung das Wesen und die Bedeutung einer vollkommenen Nahrung. Der ungeheure Heerdenreichtum der La Plata-Staaten Südamerikas hat, wie die Fleischextrakt-Industrie, auch die Fabrikation des Carne pura ins Leben gerufen, und bei den geringen Preisen, welche frisches Fleisch dort hat, vermag die Carne pura-Aktiengesellschaft eben ihre Präparate so billig zu normieren, daß diese wesentlich hinter den bei uns üblichen Fleischpreisen zurückbleiben und dabei doch noch die verschiedenen obengenannten Zusätze an Nahrungs- und Genußmitteln enthalten. In Buenos-Aires und Berlin hat die Aktiengesellschaft Fleischpulver- und Konservenfabriken im Betriebe. - Zoll: Fleischmehl Nr. 25 g 1 des Tarifs. Präparate daraus zum feineren Tafelgenuß Nr. 25 p 1.