Carmer
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Joh. Heinrich Kasimir, Graf von, preuß. Großkanzler und Chef de justice, geb. in Kreuznach, [* 3] trat 1749 in den preuß. Staatsdienst und wurde schon 1763 Präsident der Regierung (d. h. des Landgerichts) in Breslau, [* 4] 1768 Justizminister von Schlesien; [* 5] als solcher führte er zahlreiche Verbesserungen durch und gewann damit die Zuneigung des Königs. 1779 berief ihn Friedrich Ⅱ. an Stelle von Fürst zum Großkanzler und Chef de justice und übertrug ihm 1780 die Neuordnung des Justizwesens. Energie, Umsicht und ein hoher
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.] ¶
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Gerechtigkeitssinn bezeichneten C.s Amtsführung; er erwarb sich um die preuß. Gesetzgebung und um die Gerichtsverwaltung
die höchsten Verdienste. Schon als Minister in Schlesien hatte er 1770 das landschaftliche Kreditwesen ins Leben gerufen,
durch das dem im Kriege verarmten Adel aufgeholfen wurde und das als eine wohlthätige Einrichtung in ganz Preußen
[* 7] verbreitet worden und bis heute bestehen geblieben ist. Coccejis Projekt des Corpus juris Fridericianum wurde durch Carmer
zeitgemäß
umgestaltet; 1781 erschien daraufhin eine neue Prozeßordnung. C.s größte That war die Vorbereitung und Einführung eines
allgemeinen preuß. Gesetzbuches, des «Allgemeinen Landrechts». Friedrich Wilhelm Ⅱ. ernannte Carmer
1794 zum Freiherrn, Friedrich
Wilhelm Ⅲ. 1798 zum Grafen. Carmer
zog sich 1798 auf sein schles. Gut Rützen zurück und starb da