Titel
Carlowitz
,
1)
Christoph von, geb. zu
Hermsdorf, einer der bedeutendsten deutschen Staatsmänner des Reformationszeitalters,
ein Mann von humanistische
Bildung, stammte aus einem seit dem 14. Jahrh. in
Sachsen
[* 2] ansässigen
Geschlecht,
das jetzt auch
in
Österreich
[* 3] und
Preußen
[* 4] verbreitet ist. Carlowitz
ward
Rat der
Herzöge
Georg und
Moritz von
Sachsen, 1535
Amtmann
in
Zörbig und 1543 in
Leipzig.
[* 5] Durch seine
Hand
[* 6] gingen die geheimen Unterhandlungen, welche zu
Moritz'
Bündnis mit dem
Kaiser
führten, er war sächsischerseits neben Mordeisen 1552 der
Unterhändler des
Passauer
Vertrags. Auch dem
Kurfürsten
August diente
er als Geheimrat und nahm daneben auch von
Kaiser
Ferdinand
I. das
Amt eines Oberhauptmanns in
Joachimsthal an (1557). Er starb zu
Rothenhaus in
Böhmen.
[* 7]
Vgl. v.
Langenn,
Chr.
v. Carlowitz
(Leipz. 1854).
2) Georg von, Oheim des vorigen, geboren um 1471, Herzog Georgs des Bärtigen von Sachsen vertrautester Rat, blieb auch unter Herzog Moritz einer der einflußreichsten Räte; er starb
3) Hans Georg von, sächs. Minister, geb. zu Großhartmannsdorf bei Freiberg, [* 8] wurde 1794 Obergerichtsassessor in Leipzig, zog aber 1795 als Amtshauptmann auf sein Gut Oberschönau. Im J. 1805 trat er in das Geheime Finanzkollegium zu Dresden [* 9] ein, wurde 1821 zum Bundestagsgesandter 1827 zum Mitglied des Geheimratskollegiums ernannt und führte bei den Verhandlungen in Kassel [* 10] über Gründung des Mitteldeutschen Handelsvereins 1828 den Vorsitz. Nach dem Erlaß des Staatsgrundgesetzes, an dessen Ausarbeitung er hervorragenden Anteil gehabt hatte, trat er 1831 als Minister ohne Portefeuille in das Ministerium, in dem er 1834 das Portefeuille des Innern, 1836 das des Kultus und öffentlichen Unterrichts übernahm. In beiden Stellungen bethätigte er seine Geschäftstüchtigkeit und seine humane, liberalen Bestrebungen zugeneigte Gesinnung. Er starb
4) Albert von, Sohn des vorigen, geb. zu Freiberg in Sachsen, ward auf den Fürstenschulen zu Meißen [* 11] und Grimma [* 12] gebildet, studierte seit 1820 in Leipzig und trat sodann 1828 als Referendar bei der Landesregierung in den sächsischen Staatsdienst. Im J. 1830 von der meißnischen Ritterschaft als Kondirektor in den Landtag gewählt, suchte er bei der Beratung der neuen Verfassung die Interessen der Adelsaristokratie zugleich gegen unten wie oben zu wahren. Dadurch mißliebig geworden, nahm er seinen Abschied und trat 1831 als Regierungsrat in gothaische Dienste. [* 13]
Aber schon 1833 kehrte er wieder nach Sachsen zurück, um sich, von dem Hause Schönburg als Vertreter für dessen Rezeßherrschaft in die Erste Kammer berufen, an dem ersten konstitutionalen Landtag wie auch an allen folgenden mit großem Eifer zu beteiligen; auf dem von 1839 wurde er zum Vizepräsidenten der Ersten Kammer und im Februar 1836 zum Regierungsrat bei der Kreisdirektion in Zwickau [* 14] ernannt, welches Amt er jedoch schon im Oktober 1837 wieder niederlegte, um sich ungestörter den ständischen Angelegenheiten widmen zu können. Er blieb Vertreter des Hauses Schönburg auf den Landtagen bis 1843, war besonders bei der Beratung des neuen Kriminalgesetzbuchs beteiligt und wurde 1845, nach Übernahme des väterlichen Guts Oberschönau, vom König als lebenslängliches Mitglied in die Erste Kammer berufen. Mit großer Entschiedenheit sprach er, obgleich das anerkannte Haupt der aristokratischen Partei, stets seine deutschnationale Gesinnung aus. 1845 zum Präsidenten der Ersten Kammer ernannt, wurde er im Herbst 1846 Könneritz' Nachfolger im Justizministerium. Mit den Vorarbeiten zu einer auf Öffentlichkeit und Mündlichkeit beruhenden Strafprozeßordnung beschäftigt, ward er ¶
mehr
bei Beginn der Bewegung von 1848 als außerordentlicher Kommissar von der Regierung nach Leipzig geschickt und riet zu Konzessionen, was ihm plötzliche Popularität, von seiten der konservativen Partei viel ungerechtfertigten Tadel zuzog. Unmittelbar darauf trat er mit dem Gesamtministerium ab, zog sich vorderhand ins Privatleben auf sein Gut Altscherbitz bei Schkeuditz zurück, wurde aber im Herbst 1849 zu Dresden in die sächsische Erste Kammer gewählt. Ein Anhänger der preußischen Union, vertrat er eifrig die Aufrechthaltung des Bündnisses vom dem Ministerium Beust gegenüber und schied, da er nicht durchdrang, aus der Kammer.
Bald darauf berief ihn die preußische Regierung in den Verwaltungsrat der Union, und beim Reichstag in Erfurt
[* 16] fungierte er als Kommissar derselben. Nach Schluß des Reichstags trat er abermals vom politischen Schauplatz ab, nachdem er
inzwischen das Gut Ebersbach bei Görlitz
[* 17] gekauft hatte. Im J. 1853 vertrat er den Kreis
[* 18] Görlitz im preußischen Abgeordnetenhaus,
wo er drei Jahre lang an dem Kampf gegen das Ministerium Manteuffel teilnahm. Für die nächste Legislaturperiode
wußte die konservative Partei seine Wahl zu verhindern, aber als mit der Regentschaft ein Umschwung in dem politischen Leben
Preußens
[* 19] einzutreten schien, trat Carlowitz
1859 wieder als Abgeordneter in die Kammer. Er feierte hier als Redner
einen großen Triumph in der Sitzung vom indem er der Meinung des gesamten deutschen Volkes über den Bundestag energischen
Ausdruck gab. Im allgemeinen unterstützte er das Ministerium, nahm aber in der Kammer 1861 eine unabhängige Stellung ein, indem
er dem Verhältnis Preußens zur deutschen Frage und zu Italien
[* 20] eine besondere Aufmerksamkeit widmete.
In der aufgelösten Kammer von 1862 näherte sich der ehemalige entschiedene Aristokrat der sogen. Fortschrittspartei. Auf dem konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes bekämpfte er anfangs die Regierungsvorlage und bemühte sich, dieselbe in liberalem Sinn umzugestalten, votierte aber bei der Schlußabstimmung für die Verfassung. Seitdem lebte er, vom öffentlichen Leben zurückgezogen, in seiner Heimat Sachsen. Er starb in Kötzschenbroda.