(engl. cargo, span. carga, ital.
carico, carco), Last, Ladung, vorzüglich Schiffsladung, die Gesamtheit der auf einem Schiff
[* 3] geladenen Güter,
auch das Verzeichnis derselben mit Angabe der Absender, Empfänger etc. und dann gleichbedeutend
mit Manifest (s. d.). Kargador (Kargadeur) oder Superkargo heißt derjenige Bevollmächtigte, welcher eine Schiffsladung im
Auftrag ihrer Absender und Eigentümer nach den Absatzhäfen begleitet, um sie hier zu verkaufen, auch wohl für den Erlös
eine Rückfracht einzukaufen.
Ist die Ladung sehr groß oder wertvoll, so wird zuweilen dem Kargador noch ein Unterkargador beigegeben. Der Kargador, gewöhnlich
ein Gehilfe des die Unternehmung machenden Handelshauses, erhält entweder einen festen Gehalt, oder eine prozentweise Provision,
oder einen Anteil am Gewinn. Besonders wichtig ist die Stellung derjenigen Kargadoren, welche im Auftrag
der großen Handelsgesellschaften operieren und auf einzelnen transatlantischen Plätzen förmlich ansässig sind, so daß
sie dann die Reisen selbst nicht mitzumachen brauchen. In Holland wird auch der
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Schiffsmakler Kargador genannt. Das deutsche Handelsgesetzbuch bestimmt Art. 825, daß der Schade, der durch das Verschulden
des Kargadeurs (in dieser seiner Eigenschaft) entsteht, bei Versicherung von Gütern oder imaginärem Gewinn dem Versicherer
nicht zur Last fällt. Übrigens sendet man jetzt nur noch dann Kargadeure aus, wenn man neue Absatzgebiete zu
erschließen sucht.