Carcer
(lat., Karzer), Kerker, insbesondere Schul- und Universitätsgefängnis. Nach § 6 des preußischen Gesetzes vom 1. Okt. 1879, betreffend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten, kann gegen Studierende Karzerhaft bis zu zwei Wochen verhängt werden. Carceres, Schranken, gewölbte Zellen im Zirkus, wo die zum Wettrennen bestimmten Gespanne etc. zurückgehalten wurden, bis das Zeichen zum Beginn des Spiels gegeben war; bei akademischen Disputationen der Bereich, innerhalb dessen die ordentlichen Disputatoren sitzen, im Gegensatz zu den Zuhörern (corona), aus welchen außerordentliche Disputanten auftreten können; daher intra und extra carceres disputieren.