Carcer
(lat.,
Karzer), Kerker, insbesondere
Schul- und Universitätsgefängnis. Nach § 6 des preußischen
Gesetzes vom
betreffend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die
Disziplin auf den Landesuniversitäten, kann
gegen Studierende Karzerhaft bis zu zwei
Wochen verhängt werden. Carceres
,
Schranken, gewölbte
Zellen im
Zirkus, wo die zum
Wettrennen bestimmten Gespanne etc. zurückgehalten wurden, bis das Zeichen zum Beginn des
Spiels gegeben war; bei akademischen
Disputationen der Bereich, innerhalb dessen die ordentlichen Disputatoren sitzen,
im
Gegensatz zu den Zuhörern (corona), aus welchen außerordentliche Disputanten auftreten können; daher intra und extra
carceres
disputieren.