Carburieren
nennt man in der Bereitung des Leuchtgases eine Operation, durch die Gasen von geringer Leuchtkraft die Eigenschaft erteilt wird, mit heller Flamme [* 2] zu brennen. Sie beruht darauf, bei gewöhnlicher Temperatur flüchtige Kohlenwasserstoffe den Gasen in erheblicher Menge zuzuführen. Leitet man z. B. Wasserstoff, der mit nicht leuchtender Flamme brennt, durch Benzol, so verdampft ein Teil des letztern in dem Gase, [* 3] und wenn letzteres dann entzündet wird, so besitzt die Flamme eine bedeutende Leuchtkraft, hervorgebracht durch das kohlenstoffreiche Benzol.
Die Carburation des Gases wird auf verschiedene Weise ausgeführt. Man leitet z. B. das wenig leuchtende Wassergas [* 4] durch glühende Kammern, in denen Petroleumrückstände vergast werden, oder man leitet ein Gas von geringer Leuchtkraft durch ein Gefäß, [* 5] in dem mit Petroleumäther getränkte Wolle enthalten ist. Endlich hat man auch gewöhnliche Luft in eigenen Carburateurs, Gasolinapparaten, mit Dämpfen von flüchtigen Kohlenwasserstoffen beladen und dieses Gemenge als Leuchtgas [* 6] verwandt. Es hat sich dabei jedoch so große Feuergefährlichkeit herausgestellt, daß die Benutzung solchen Gases polizeilich verboten worden ist.