censi (»nach dem Kopf Geschätzte«) und Proletarii, in der römischen Verfassung des Servius Tullius diejenigen
römischen Bürger, deren Vermögen weniger als 12,500 As betrug; sie waren frei von Steuern und Kriegsdienst, hatten aber auch
keine politische Bedeutung. Über die Veränderungen, die im Lauf der Zeit hinsichtlich der Capite censi und Proletarier
und des Verhältnisses beider zu einander eintraten, s. Proletarii. Eine besonders wichtige Veränderung war es, daß im Jahr 107 v. Chr.
Marius die Capite censi, als sie bereits nur die ganz besitzlosen Bürger umfaßten, unter die Legionen aufnahm.
censi (lat., «nach dem Kopf Geschätzte») hießen seit der Verfassung des Servius Tullius zuerst diejenigen röm.
Bürger, welche ohne Grundeigentum waren. Zu ihnen gehörten auch die Handwerker, mit Ausnahme jedoch der Holz- und Metallarbeiter
und der Musiker, welch letztere, weil für den Kriegsdienst verwendbar, in zwei eigenen Centurien (s. d.)
vereinigt waren. Ferner gehörten zu den Capite censi die Freigelassenen, insoweit sie nicht ebenfalls in die Klassen aufgenommen
waren.
Später, wohl seit der Censur des Appius Claudius Cäcus (s. Claudier) 312 v. Chr., hießen Capite censi diejenigen, welche ein so
geringes (d. h. weniger als 12000 As zählendes) Vermögen besaßen, daß sie auch in die niederste Klasse
der nach Vermögensstufen eingeschätzten Bürger nicht mehr aufgenommen werden konnten und so in den Censuslisten in einer
außerhalb der Klassen stehenden Centurie mit aufgeführt wurden. Die Capite censi waren steuerfrei, dienten nicht in den
Legionen und besaßen weder aktives noch passives Wahlrecht. Doch wurden
seit dem Anfang des 2. Jahrh.
v. Chr. wenigstens den Vermöglichern unter ihnen, seit dem Jahre 107 auch den übrigen alle diese Rechte eingeräumt.