Canulejus,
Gajus, röm. Volkstribun, stellte 445 v. Chr. den Antrag, daß Ehen zwischen Patriziern und Plebejern gestattet sein sollten, und zugleich wurde von neun Tribunen der andre Antrag gestellt, daß es dem Volk freistehen sollte, die Konsuln nach Gefallen aus den Patriziern oder aus den Plebejern zu wählen. In den ersten Antrag willigten die Patrizier nach heftigem Kampf, dem zweiten widerstanden sie um so hartnäckiger. Dennoch mußten sie in der Hauptsache nachgeben, indem der Senat beschloß, an Stelle der Konsuln Kriegstribunen mit allen Rechten der Konsuln wählen zu lassen und zu gestatten, daß auch Plebejer zu diesem Amt gewählt würden. Auf diese Weise blieben wenigstens der Name und die Ehrenzeichen des konsularischen Amtes noch 80 Jahre lang den Patriziern allein, welche übrigens durch Wahlbeherrschung es leicht dahin brachten, daß meistens patrizische Militärtribunen gewählt und öfters auch wieder Konsuln ernannt wurden. Dem ward nach langen und erbitterten Kämpfen erst durch die Licinischen Gesetze (s. d.) ein Ende gemacht.