Canada
,
in Portugal [* 2] früheres Maß für Flüssigkeiten, = 1/12 Almude;
in Lissabon [* 3] und Rio de Janeiro= [* 4] 1,396 Lit., in Oporto [* 5] = 2,113 L., in Bahia [* 6] = 7,2 L., in Pernambuco [* 7] = 6,056 L.
Canada
5 Seiten, 4'299 Wörter, 30'463 Zeichen
Volkswirtschaft — Münzwesen, Maße und Gewichte — Hohl- und Körpermaße
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Canada,
in Portugal [* 2] früheres Maß für Flüssigkeiten, = 1/12 Almude;
in Lissabon [* 3] und Rio de Janeiro= [* 4] 1,396 Lit., in Oporto [* 5] = 2,113 L., in Bahia [* 6] = 7,2 L., in Pernambuco [* 7] = 6,056 L.
Canada
(Dominion of s. Kanada. ^[= brit. Kolonie in Nordamerika, umfaßt den ganzen nördlich von den Vereinigten Staaten ...]
Im Geographisches Lexikon der SCHWEIZ, 1902
Canada
(Le) (Kt. Genf, Rechtes Ufer, Gem. Vernier).
385 m. Weiler an einer die Rhone beherrschenden Anhöhe;
6 km w. Genf und 1,7 km von der Station Vernier der elektrischen Bahn Genf-Vernier. 8 Häuser, 53 reform. und römisch-kathol. Ew. Kirchgemeinden Vernier-Meyrin und Vernier.
Bei Le Canada
befindet sich das «bei Chèvres» genannte Elektrizitätswerk. (Dieser
Weiler liegt am linken Ufer der Rhone).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
früheres Flüssigkeitsmaß in Portugal und Brasilien.
[* 10] In Lissabon war die Canada
= 1,395 l,
in Porto = 2,113 l (100 Canada
von Lissabon = 66 Canada
von Porto), an beiden Orten 1/12 des Almude. In Rio de Janeiro war die Canada
etwa
= 2 7/9 l oder 2 Canada
von Lissabon;
in Bahia = 5 1/6 Canada
von Lissabon = 7,2 l;
man rechnete sie daselbst aber im Verkehr rund = 2 alten engl. Wein-Gallons = 7,57 l;
in Pernambuco wurde sie = 1 3/5 alten engl. Weingallons gerechnet
= 6,056 l. Eine Canada
kam auch auf der Insel Ceylon
[* 11] vor als 1/5 der Welt (Velte) = 2/5 alte engl. Weingallons
= 1,514 l.
1) Dominion of Canada
, umfaßt mit Ausnahme der selbständigen Kolonie Neufundland das gesamte Britisch-Nordamerika und ist ein halbsouveräner
Bund von sieben Provinzen, fünf Distrikten und zwei Territorien.
Über die Bodengestaltung, Tier-, Pflanzen- und Mineralreich, Landwirtschaft und Fischerei [* 12] s. Britisch-Nordamerika.
Die Bevölkerung der einzelnen Teile zeigt die folgende Tabelle:
Länder | qkm | Einwohner (1891) | pro qkm | Zuwachs in Proz. gegen 1881 |
---|---|---|---|---|
Prinz-Edward-Insel | 5524 | 109078 | 19,75 | 0,17 |
Neuschottland | 54146 | 450396 | 8,32 | 2,22 |
Neubraunschweig | 72413 | 321263 | 4,32 | 0,00 |
Quebec | 500800 | 1488535 | 2,97 | 9,53 |
Ontario | 577550 | 2114321 | 3,66 | 9,93 |
Manitoba | 170900 | 152506 | 0,09 | 144,95 |
Britisch-Columbia | 997100 | 97613 | 0,01 | 97,36 |
Distrikt Assiniboia | 233000 | } | ||
" Alberta | 274000 | } | ||
" Saskatchawan | 274000 | 67554 ^[Distrikt Assiniboia zusammen] | - | 164,76 |
" Athabaska | 274000 | } | ||
" Keewatin | 1217000 | } | ||
Nordwest-Territorium | 2270300 | 31313 ^[Territorien zusammen] | - | 4,00 |
Territorium im Osten der Hudsonbai | 1070000 | } | ||
Dominion of C.: | 7990733 | 4832679 | 0,6 | 11,74 |
Bevölkerung. [* 13] Die Einwohnerzahl wurde 1800 auf 240000 E. geschätzt, 1851 wurden 1842000, 1861: 3090561, 1881: 4324810 und 1891: 4832679 E. gezählt. Davon waren über vier Fünftel im Lande geboren: die Zahl der Einwanderer betrug 1886: 122581, 1888: 174474, 1890: 178921, darunter auch viele Chinesen.
Die Städtebevölkerung, die sich ungleich stärker vermehrte als die Bevölkerung im ganzen, wuchs um 38,1 Proz.; es wohnten 1891: 1394259 E. in Städten, von denen 47 über 5000, 45 zwischen 3000 und 5000 und 91 zwischen 1500 und 3000 E. zählten. Von den größern Städten vermehrten sich Winnipeg um 221,1 Proz., New-Westminster um 342,9 Proz. und Toronto um 88,4 Proz., während Vancouver, welches 1881 noch gar nicht existierte, 1891 bereits 13685 E. zählte. Die drei größten Städte sind 1891: Montreal [* 14] 216650 E., Toronto 181220 E. und Quebec mit 63090 E. Die Einwohner C.s sind zum großen Teil franz. Abkunft;
man zählte 1881: 1298929 Franzosen, 975403 Irländer, 881301 Engländer, 699863 Schotten, 254319 Deutsche, [* 15] 108547 Italiener, 30412 Holländer, 4383 Chinesen und 21394 Afrikaner.
Die Zahl der Indianer, die in Reservationen (besonders in Manitoba, Britisch-Columbia und den Nordwestterritorien) wohnen und im Ministerium ein eigenes Departement haben, ist (1891) 121638. Hierzu kommen 14000 gemischter Rasse. Der Konfession nach waren (1891) 1992017 Römisch-Katholische, 2841222 Presbyterianer, Anglikaner, Methodisten, Baptisten, Lutheraner und andere.
Verfassung und Verwaltung. Ein von der engl. Krone ernannter Generalgouverneur des Dominion of Canada
übt die exekutive Gewalt aus
und zwar mit Ausnahme des Begnadigungsrechtes, unter dem Beirate eines Geheimen Rats (Privy council), der
von ihm selbst mit Zustimmung des Hauses der Gemeinen ernannt wird. Die Königin führt den Oberbefehl über die Land- und
Seemacht und die Land- und Seemilizen. Der Sitz der Bundesregierung ist Ottawa. Die legislative Gewalt zerfällt in einen
Senat und ein Haus der Gemeinen, deren Beschlüsse der Gouverneur im Namen der Königin zu Gesetzen erhebt.
Die 81 Mitglieder des Senats, zu dem Ontario 24, Quebec 24, Neuschottland 10, Neubraunschweig 10, Prinz-Edward-Insel 4, Britisch-Columbia 3, Manitoba 4 und die neuen Territorien 2 Senatoren senden, werden dem Namen nach von der Krone, in der That aber vom Gouverneur auf Empfehlung seines Geheimen Rats ernannt. Ein Senator muß 30 J. alt und Bürger sein, freies Eigentum von wenigstens 4000 Doll. Wert besitzen und in der Provinz wohnen, für welche er ernannt wird. Das Haus der Gemeinen wird auf 5 Jahre gewählt und hat 215 Mitglieder, und zwar 92 für Ontario, 65 für Quebec, 21 für Neuschottland, 16 für Neubraunschweig, 6 für Prinz-Edward-Insel, 6 für Britisch-Columbia, 5 für Manitoba und 4 für die Territorien.
Die Befugnisse des Parlaments sind ziemlich analog denen des Kongresses in Washington. [* 16] Sowohl die Senatoren als auch die Abgeordneten erhalten Diäten. Das Wahlrecht ist an ein bestimmtes Einkommen geknüpft. Außer der Bundesregierung giebt es für jede Provinz eine Lokalregierung, deren Untergouverneure der Generalgouverneur ernennt. Zur Kompetenz der erstern gehören die Verwaltung der öffentlichen Schuld und des öffentlichen Eigentums, die Regelung des Handels und Verkehrs, die Auferlegung von Steuern und die Auflegung öffentlicher Anleihen, der Postdienst, Bevölkerungsstatistik, die Verteidigung zu Wasser und Lande, Leuchttürme, Schiffahrt, Quarantäneanstalten, die öffentlichen Fischereien, Prägung und Ausgabe von Geld, Maß und Gewicht, Bestimmungen über Bankrottverfahren, Wechsel und Patente, Ehe und Ehescheidung, Nachdrucksgesetze, Naturalisation, Errichtung und Erhaltung von Strafanstalten sowie alles, was den Einzelstaaten nicht ausdrücklich zugewiesen ist. Die Beschlüsse des canad. Parlaments über bürgerliche Rechte, Eigentum und Gerichtsverfahren erlangen in den einzelnen Provinzen erst dann Gültigkeit, wenn sie von den (verschiedenartig zusammengesetzten) Legislaturen derselben vorher genehmigt sind.
Finanzen. Das Dominion hat von den einzelnen Provinzen im ganzen 62500000 Doll. Schulden übernommen. Zugleich wurden ihm die Zölle und innern Steuern übertragen, wogegen es für jeden Kopf der Bevölkerung 80 Cents und außerdem den Einzelregierungen von Ontario 80000, von Quebec 70000 von Neuschottland 60000 und von Neubraunschweig 50000 Doll. jährliche Unterstützung zahlt. Die Revenuen der Provinzen bestehen außer dem Einkommen aus Ländereien, Wäldern und Bergwerken noch aus direkten Steuern, welche sie im Notfall auferlegen dürfen. Die Gesamtschuld des Dominion, die sich auf 295333274
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.] ¶
Doll. belief, ist besonders gestiegen durch die von der Bundesregierung bewilligten Gelder für die interkoloniale Eisenbahn zwischen Halifax [* 18] und Quebec und die Pacificbahn, deren Bau eine der Bedingungen von Britisch-Columbia für den Beitritt zum Bunde war. Im Rechnungsjahre 1891 - 92 betrugen die ordentlichen Einnahmen 36921872 Doll. (darunter aus Zöllen 20501059 Doll.) und die Ausgaben 36765894 Doll.
Heerwesen und Flotte. Seit 1883 ist die Regierung ermächtigt, eine stehende Armee von 1200 Mann, bestehend aus 3 Compagnien
Artillerie, 2 Bataillonen Infanterie und 1 Bataillon Pioniere, zu organisieren; die seit 1869 von England in Halifax unterhaltene
Garnison besteht jetzt aus 1 Stab,
[* 19] 1 Bataillon Infanterie, 3 Batterien Artillerie, 2 Compagnien Pioniere
mit zusammen 1494 Mann. Außerdem besitzt Canada
eine Miliz, in welche eventuell alle brit. Unterthanen vom 18. bis 60. Jahre eintreten
müssen; sie zerfällt in eine aktive und eine Reserveabteilung.
Zur erstern gehören das Korps der Freiwilligen mit dreijähriger, die reguläre und die Marinemiliz mit zweijähriger Dienstzeit; ihre Stärke [* 20] beträgt (1891) 38000 Mann, die der Reservemiliz 655000 Mann mit 45 Batterien Festungsartillerie, 18 Batterien Feldartillerie und 43 Schwadronen Kavallerie. In den Nordwestterritorien versehen außerdem etwa 1000 berittene Polizeimannschaften den öffentlichen Sicherheitsdienst. Eine Militärakademie besteht in Kingston. Die Staatsflotte besteht aus 5 See- und 2 Flußdampfern.
Unterrichtswesen. Es bestehen 16 Universitäten mit 24 Colleges (nach engl. Muster) und etwa 7000 Studenten. Höhere Anstalten sind (1890) 1089, öffentliche Schulen 15522 vorhanden mit, einschließlich der Privatinstitute, zusammen über 1 Mill. Schülern; die Oberaufsicht steht den einzelnen Regierungen zu.
Justizwesen. Die unterste Instanz bilden Polizeigerichte und Friedensrichter;
jede Provinz besitzt ein Obergericht;
die meisten auch Grafschaftsgerichte mit beschränkter Kompetenz;
die höchste Instanz bildet für Civil- und Strafsachen der Supreme Court in Ottawa.
Daneben bestehen in Quebec, Neuschottland, Neubraunschweig und auf Prinz-Edward-Insel Seegerichte.
Verkehrswesen. Eine bedeutende Rolle im Verkehrswesen des Dominion, namentlich in den entwickeltern östl. Teilen, spielt die Binnenschiffahrt (mit einem Netz von 4344,3 km) auf den Seen, Flüssen und Kanälen. Mit Hilfe des letztern ist sogar Chicago (Illinois) für Seeschiffe erreichbar. 1889 passierten die Kanäle 23935 Passagier- und Frachtfahrzeuge mit 3826230 t. An Eisenbahnen waren (1891) 23550 km Länge im Betrieb; im Verhältnis zu der Bevölkerungsziffer von 4,8 Mill. vielleicht das ausgedehnteste Eisenbahnnetz der Welt.
Hierunter befanden sich an Staatsbahnen [* 21] rund 1950 km, von denen die Interkolonial-Bahn von Halifax nach Quebec an der der Pacificbahn gehörenden Strecke nach Montellet die bedeutendste ist. Von den zahlreichen Privatbahnen sind die wichtigsten die Grand-Trunk-Railway (über 5500 km), deren Hauptlinie von Portland über Montreal und Toronto nach Point-Edward führt, und die Canadian-Pacific-Railway (über 8000 km), die größte unter einer Verwaltung befindliche Überlandbahn, die in ostwestl.
Richtung das nordamerik. Festland und das Gesamtgebiet des canad. Dominion vom Atlantischen bis zum Stillen Ocean durchschneidet.
(S. Pacific-Eisenbahnen.) Mit dieser steht eine Dampferlinie von
Vancouver nach Jokohama in Verbindung, und
seit Jan. 1891 ist eine monatliche Postverbindung zwischen Hongkong und Vancouver via Jokohama eingerichtet, die von der Regierung
mit 300000 Doll. jährlich unterstützt wird. Das Anlagekapital der canad. Eisenbahnen betrug Mitte 1891: 3429 Mill. M., einbegriffen 680 Mill.
M., die von den Handels-, Provinzial- und Kommunalbehörden als Beihilfe gegeben worden sind. Die Roheinnahme
betrug 1891: 212,64, die Reineinnahme 58,21 Mill. M. Canada
wird demnächst auch eine Schiffseisenbahn (s. d.), die erste der Welt,
über die Landenge von Chiegnecto besitzen.
An (meist privaten) Telegraphenlinien bestanden Ende 1891: 49858 km mit 2657 Telegraphenbureaus; die Post
verfügte über 8061 Bureaus und beförderte 1891: 97975000 Briefe und 20,30 Mill. Postkarten. Durch Kabel steht Canada
mit Großbritannien
[* 22] und Neufundland und seit kurzem mit den Bermuda-Inseln in Verbindung. Vancouver ist an das Netz der Vereinigten Staaten
[* 23] angeschlossen.
Die Anzahl der Telephone beträgt 24647 mit 40853 km Draht.
[* 24]
Handel und Industrie. Canada
ist fast ausschließlich in Ackerbau, Fischerei, Forstwirtschaft und Bergbau
[* 25] mit
der Gewinnung seiner Bodenprodukte beschäftigt; die Industrie ist noch unentwickelt und vom Auslande abhängig, während jene
Erwerbszweige für die Ausfuhr arbeiten. Diese erreichte 1879 einen Wert von 71491225, 1889 von 89189167, 1890 von 96749149
und 1892 von 113963375 Doll. Die Einfuhr betrug 1879: 81964427, 1889:
115224931, 1890: 121858241 und 1892: 116978943 Doll.
Hauptgegenstände des Handels (1891) sind:
Einfuhr | Ausfuhr | ||
---|---|---|---|
Waren | Wert in 1000 Doll. | Waren | Wert in 1000 Doll. |
Eisen- u. Stahlwaren | 13826 | Bauholz | 24282 |
Wollfabrikate | 9962 | Käse | 9508 |
Kohlen und Koks | 9499 | Hornvieh | 8772 |
Brotstoffe | 2740 | Pferde | 1417 |
Baumwolle u. Baumwollwaren | 4029 | Schafe | 1146 |
Thee und Kaffee | 3132 | Eier | 1160 |
Zucker | 5005 | Andere tier. Produkte | 3962 |
Baumwolle, roh und Abfälle | 3877 | Weizen u.Weizenmehl | 2971 |
Nahrungsmittel | 1305 | Gerste | 2929 |
Seide u. Seidenwaren | 2669 | Andere Ackerbauprodukte | 7765 |
Droguen, Chemikalien | 2901 | Fische | 9715 |
Häute, Leder u. Lederwaren | 2952 | Mineralien | 5783 |
Alle andern Artikel | 51448 | Alle andern Artikel und Waren fremden Ursprungs | 19001 |
Der Außenhandel C.s bewegt sich beinahe ausschließlich nach den Vereinigten Staaten und Großbritannien und zwar beträgt
der Wert der Ausfuhr nach diesen Ländern (1890) 40523000 bez. 48354000 Doll.; der Wert der Einfuhr 52292000 bez. 43390000 Doll.
Die Haupthäfen sind Montreal, Toronto, Halifax, Quebec, St. John, Ottawa und am Stillen Ocean Victoria.
[* 26] Es bestehen 38 inkorporierte Banken mit zahlreichen Zweiganstalten und einem eingezahlten Kapital von insgesamt 60,7 Mill.
Doll. An Handelsschiffen besaß Canada
Ende 1891 7015 Fahrzeuge von 1005475 t, darunter 1433 Dampfer mit 221679 t.
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.] ¶
2) Das eigentliche Canada
, noch übliche Bezeichnung für die jetzigen Provinzen Ontario (früher Ober- oder Westcanada
) und Quebec
(früher Unter-, Nieder- oder Ostcanada). Dieses Stammland des Dominion of Canada ist im allgemeinen ein ausgedehntes Tiefland,
das, mit Ausnahme der Halbinsel Gaspe zwischen dem Ästuar des St. Lorenz und der Chaleurbai, ganz zum
Gebiet des genannten Stroms gehört. Eigentliche Bergzüge fehlen; nur niedrige Landrücken bilden die Wasserscheiden zwischen
den sekundären Becken.
Das Laurentische [* 28] Gebirgsplateau, westlich von der Mündung des Mackenzie in das Eismeer beginnend, umzieht das Becken der Hudsonbai im weiten Bogen [* 29] und trägt in seinem bis 500 m hohen südl. Teile auf dem linken Ufer des St. Lorenz Gipfel, die wie der 1372 m hohe Oxford [* 30] bis 900 m über das Tafelland emporragen. An einigen Stellen des Südrandes, wie an der Nordküste der Georgianbai am Huronsee und am linken Ufer des St. Lorenz oberhalb Montreal, fällt das Plateau in wildzerrissenen Steilrändern ab und nimmt dabei Gebirgscharakter an. Mehr den Charakter eines wirklichen Gebirges tragen die zum Appalachensystem gehörenden Bergzüge der im Süden des St. Lorenz gelegenen Gebiete, die sich vom Vorgebirge Gaspe an der St. Lorenzmündung bis zum Grünen Gebirge im Staate Vermont hinziehen und in den Bergen [* 31] von Notre-Dame oder Tschickschacks-Bergen bis 1150 m Höhe erreichen.
Der ganze südl. Teil des Landes, etwa von Montreal ab aufwärts zu beiden Seiten des Stroms zu den Gestaden des Ontario-, Erie- und Huronsees, der einer großen Halbinsel gleicht, bildet eine unabsehbare Niederung, die durch einen kaum die Höhe von 107 m über den Huronsee erreichenden, von der Nottawasagabai aus um die Burlingtonbai nach dem Südufer des Ontario ziehenden und hier im Niagara die großen Stromfälle verursachenden Landrücken in zwei Teile geschieden ist.
Die Berge, welche die Wasserscheide zwischen dem St. Lorenz- und Hudsonbai-Gebiete bilden, sind an ihrem höchsten Punkte nur 465 m hoch. Im eigentlichen Canada verbindet sich mit dem Mangel bedeutender Gebirge ein überraschender Reichtum an Wasser. Der Obere, Huron-, St. Clair-, Erie- und Ontariosee gehören Canada zur Hälfte an. Unter die Nebenströme des St. Lorenz zählen an der Nordseite der Ottawa, St. Maurice, Batiscan, St. Anne, Jacques-Cartier und Saguenay, an der Südseite der Richelieu-Chambly, auch Sorel genannt, Abfluß des Champlainsees, Yamaska, St. Francis, Chaudière (mit malerischem Wasserfall unfern Quebec) und Etchemin. Der Restigouche bildet die Südostgrenze, (über die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse s. die Artikel Quebec und Ontario.)
Vgl. Marshall, The Canadian Dominion (Lond. 1871);
Gray, Confederation of Canada (1872);
Wiedersheim, Canada, Reisebeschreibung und Bericht über die dortigen land- und volkswirtschaftlichen Verhältnisse (Stuttg. 1882);
Maritime provinces of Canada (Bost. 1883);
A. Todd, Parliamentary Government in the British Colonies (Lond. 1880);
Bourinot, Parliamentary Procedure and Parliament in Canada (1884);
Clapin, La France transatlantique (Par. 1885);
Ritchie, To Canada with emigrants (Lond. 1885);
Lemcke, Canada, das Land und seine Leute (Lpz. 1887);
von Hesse-Wartegg, Canada und Neu-Fundland (ebd. 1888);
Bourinot, Federal Government in Canada (Baltimore [* 32] 1889);
Statistical year book of Canada for the year 1890 (Ottawa 1890);
Dilke, Problems of Greater Britain (2 Bde., Lond. 1890);
Roper, By Track and Trail; a journey through Canada (ebd. 1890);
as a field for emigration (Coventry 1891).
Die Geschichte C.s war bis 1867 die Geschichte der beiden jetzigen Provinzen Quebec (s. d.) und Ontario (s. d.). Nachdem zu Anfang des 16. Jahrh. der in franz. Diensten stehende Italiener Giovanni Verazzani das Land unter dem Namen Neufrankreich für König Franz I. in Besitz genommen, machte 1534 und 1535 Jacques Cartier aus St. Malo bedeutendere Entdeckungen. Samuel de Champlain errichtete Handelsposten an verschiedenen Punkten, entdeckte die Seen Champlain, Ontario und Nipissing und legte Quebec an. In den Händen verschiedener Privatunternehmer kam die Kolonie nicht zu rechtem Gedeihen, bis Colbert 1674 die Verwaltung einem vom König ernannten Gouverneur, Rat und Richtern überwies. Im Süden grenzte an Canada die franz. Kolonie Louisiana (s. d. und die Karte: Geschichtliche Entwicklung der Staaten Amerikas, Bd. 1, S. 516), und beide standen in schroffem Gegensatz zu den engl. Ansiedelungen.
Während diese nämlich zum größten Teil von Puritanern und Republikanern bevölkert wurden, war die Besiedelung C.s das Werk monarchisch gesinnter Ritter und streng rechtgläubiger Franziskaner und Jesuiten. Frontenac (das heutige Kingston), Niagara, Duquesne (jetzt Pittsburgh), Detroit, Mackinaw, Vincennes im heutigen Indiana, Kaskaskia in Illinois, St. Louis in Missouri, Natchez, Neuorleans u. a. sollten, als eine Reihe fester Punkte, die engl. Besitzungen umzingeln und an die Küstenstriche bannen.
Die Buchdruckerei wurde verboten, kein Ketzer geduldet, der Boden nach altfranz. Recht in Seigneurien an Kavaliere vergeben, welche die Gerichtsbarkeit übten, über alle Wasserkraft geboten, jedoch Mühlen [* 33] bauen und gegen mäßige Rente (gewöhnlich 2 Sous den Morgen) Grundstücke an Erbpächter verleihen mußten. Die Priester errichteten Indianergemeinden und stifteten Klöster, in denen Unterricht erteilt und ein bedeutender Stand Gebildeter geschaffen wurde, die den Sinn für die Sprache [* 34] und die Überlieferungen der Väter wach erhielten. Die von den Ufern der Loire stammenden Einwohner vererbten ihre Hufen von Geschlecht zu Geschlecht, und bei jeder Teilung wurden die Streifen schmäler, weil jeder Erbe an dem Fluß oder an der Landstraße wohnen wollte. So bildeten sich die langgestreckten Côtes, Häuserreihen, die von den unter ihnen stehenden, zum Teil prächtigen Kirchen die Heiligennamen führen. Diesen Typus hat Untercanada behalten.
In dem engl.-franz. Kolonialkrieg, der dem Siebenjährigen Krieg zur Seite ging, erlag Canada (1759) mehr der Hungersnot und Erschöpfung als den engl. Waffen [* 35] und ging im Frieden von Paris [* 36] an die brit. Krone über. Dem starrsten Altgallicismus setzte nun Georg III. den starrsten Toryismus entgegen. Während man die Befugnis der einseitigen Steuerauflage der Krone reformierte, wurden dagegen die engl. Gesetze (die hochpeinlichen Verordnungen gegen alle Papisten und deren Unfähigkeit zu Ämtern) eingeführt, die höhern Staatsämter an Hofgünstlinge, die in England blieben und ihre Posten durch Schreiber verwalten ließen, verschleudert. Das engl. Kriminalrecht ist seither das herrschende geblieben. Daß die
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.] ¶