Camus
(spr. -mü), Armand Gaston, franz. Rechtsgelehrter und Politiker der Revolution, geb. zu Paris, studierte die Rechte und ward als Kenner des kanonischen Rechts Generaladvokat des französischen Klerus im Parlament, dann Rat des Kurfürsten von Trier und des Fürsten von Salm-Salm. Seine Übersetzung der Naturgeschichte des Aristoteles (»Histoire des animaux d'Aristote, avec la traduction française«, Par. 1783, 2 Bde.; die erste in französischer Sprache) eröffnete ihm den Eintritt in die Akademie der Inschriften und schönen Wissenschaften. 1789 als Deputierter des dritten Standes der Stadt Paris in die Generalstaaten berufen, war er im Ballhaus einer der ersten, welche den Eid auf Festhaltung an den konstitutionellen Aufgaben ablegten. Er trat von Anfang an mit Entschiedenheit gegen die alte Staatseinrichtung auf, erklärte sich gegen die wiederholten Anleiheprojekte, setzte die Abschaffung der päpstlichen Annatengelder und die Einziehung der dem Papst gehörigen Grafschaft Venaissin durch und beteiligte sich lebhaft an der Zivilkonstitution des Klerus.
Eifriger Jansenist, verband er mit politischem Enthusiasmus aufrichtige Religiosität. Als Archivar der Konstituierenden Versammlung veranlaßte er die Veröffentlichung des sogen. roten Buches, worin die Ausgaben des Hofs verzeichnet waren. Er war ein Gegner Mirabeaus, als dieser die Interessen der Monarchie zu wahren suchte, klagte nach der Flucht des Königs denselben sowie Lafayette und Bailly als Verräter an und forderte die Unterdrückung aller Orden und Korporationen mit Geburtsrechten.
Deputierter des Departements der obern Loire im Konvent, war er dessen Sekretär und beantragte die Versetzung der Minister wegen Verrats und Veruntreuung in Anklagestand und den Verkauf der Güter der Emigranten und der Klöster. Im Dezember als Kommissar nach Belgien gesandt, um die Operationen der Generale zu überwachen, schickte er im Prozeß des Königs sein Urteil schriftlich ein, das auf Tod ohne Aufschub und Appellation lautete. Im März 1793 beauftragt, Dumouriez zu entwaffnen, ward er mit seinen vier Kollegen von diesem gefangen genommen, 3. April an die Österreicher ausgeliefert und zu Maastricht, Koblenz, Königgrätz und Olmütz in Haft gehalten. Erst wurde er gegen die Tochter Ludwigs XVI. (spätere Herzogin von Angoulême) ausgewechselt, kam in den Rat der Fünfhundert und ward dessen Präsident. Nach der Katastrophe vom Prairial des Jahrs V trat er aus und widmete sich als Mitglied des Nationalinstituts und als Nationalarchivar ausschließlich
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wissenschaftlichen Arbeiten. Seinen Grundsätzen treu, stimmte er gegen Bonapartes lebenslängliches Konsulat. Er starb Von seinen Schriften nennen wir: »Lettres sur la profession d'avocat« (Par. 1772; 5. Ausg. 1832, 2 Bde.);
»Code judiciaire, ou Recueil des décrets del'Assemblée nationale et constituante sur l'ordre judiciaire« (das. 1792, 4 Bde.);
»Voyage dans les départements nivellement réunis« (das. 1803, 2 Bde.).