(Camerlengo
di
Santa Romana Chiesa, ital., »Kämmerling«,
lat.
Camerarius), am päpstlichen
Hof
[* 3] der
Kardinal, welcher den
Schatz zu verwalten hat und der zur Zeit des Bestehens des
Kirchenstaats
der
Justiz vorstand, auch bei einer Erledigung des päpstlichen
Stuhls die interimistische
Regierung führte.
(ital., «Schatzkämmerer»),
am päpstl. Hof der Kardinal, der den Schatz verwaltet, zur Zeit des Bestehens des Kirchenstaates auch
richterliche Befugnisse hatte und während einer Vakanz des päpstl.
Stuhls die Geschäfte leitet.
In der Terra ferma Venedigs
überwachten sie das
Finanzwesen der einzelnen Städte und lieferten die Jahresüberschüsse an die Republik ab.
In der Republik
Florenz
[* 5] nahmen sie als Finanzbeamte eine wichtige Stellung ein.