Camerae
nuntii (lat., Kammerboten), Statthalter im alten fränkischen Reich, welche nicht, wie die Herzöge und Grafen, in den Provinzen selbst ihr Amt übten, sondern sie nur bereisten, sonst aber am Hof lebten.
86 Wörter, 603 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
nuntii (lat., Kammerboten), Statthalter im alten fränkischen Reich, welche nicht, wie die Herzöge und Grafen, in den Provinzen selbst ihr Amt übten, sondern sie nur bereisten, sonst aber am Hof lebten.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
nuntĭi (lat.), Kammerboten, in der fränk. Verfassung, ebenso wie Königsboten (Missi dominici) für einen bestimmten Fall beauftragte Stellvertreter des Königs. Die Bezeichnung Camerae nuntii begegnet nur für zwei schwäb. Große (Erchanger und Berchtold), die urkundlich Pfalzgrafen genannt werden und Anfang des 10. Jahrh. den Versuch machten, die herzogl. Gewalt an sich zu bringen.