Cambon
(spr. kangbóng), Joseph, franz. Politiker, geb. zu Montpellier, [* 2] stand daselbst dem väterlichen Handelsgeschäfte vor, als die Revolution ausbrach. Mit Leidenschaft gab er sich der Bewegung hin und proklamierte schon im Febr. 1791 in seiner Stadt die Republik. Im September in die Gesetzgebende Versammlung gewählt, wendete er seine Thätigkeit besonders den Finanzen zu; setzte er das Dekret durch, nach dem die Güter der Emigranten vom Staate sequestriert wurden.
Als Präsident der Versammlung legte er alle Aktenstücke vor, welche die Schuld des Königs darthun konnten. Im Konvent wandte er sich zwar gegen die Ausschreitungen der Pariser Commune, widersetzte sich ebenso der Errichtung des Revolutionstribunals, stimmte aber doch auch für den Tod des Königs, ohne Aufschub und Appellation. Im April 1793 trat er in den Wohlfahrtsausschuß, wo er in der Sitzung vom 19. Mai die Girondisten verteidigte. Im März 1791 legte er der Versammlung einen Bericht über den Zustand und die Verwaltung der Finanzen, indem er sich kühn gegen ¶
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die Verschleuderung der Kommissare und das Raubsystem der Schreckensmänner erklärte. Von Robespierre heftig angegriffen,
verband sich Cambon
mit einigen Gleichgesinnten im Konvent zu dessen Sturz; als er aber Billaud, Collot und andere Mitglieder der
Ausschüsse verteidigte, zog er sich den Haß der Partei Talliens zu, die in ihm einen der Urheber des Aufstandes
vom 12. Germinal verfolgte und ihn aus dem Finanzausschuß vertrieb. In contumaciam zur Deportation verurteilt, durfte er
erst nach der Amnestie vom sich auf sein Landgut bei Montpellier zurückziehen. Die Ämter, die ihm Napoleon 1805 antrug,
wies er zurück. Während der Hundert Tage nahm er ein Mandat für die Kammer an, wo er gegen die Rückkehr
der Bourbonen protestierte. 1816 mußte Cambon
als «Königsmörder»
nach Brüssel
[* 4] flüchten, wo er starb.