Napoleon ihm schenkte, übte er aus den Gang
[* 8] der innern Angelegenheiten den größten Einfluß aus; besondere Verdienste erwarb
er sich fortwährend um die Entwickelung des französischen Rechts und die Redaktion des Code Napoléon. Er bewies seine Mäßigung
und Weisheit auch unter Napoleon, indem er ihn von dem russischen Feldzug und andern Unternehmungen zurückzuhalten
suchte. Als Napoleon 1813 gegen die Verbündeten zog, ward CambacérèsPräsident des Regentschaftsrats und folgte der Kaiserin nach
Blois, von wo aus er seine Zustimmung zur Abdankung des Kaisers einsandte.
Während der Hundert Tage übernahm er auf Napoleons Bitte das Justizministerium und das Präsidium der Pairskammer. Nach
der zweiten Restauration kehrte er nach Paris
[* 9] zurück und lebte da in Zurückgezogenheit, bis er als angeblicher Königsmörder 1816 des
Landes verwiesen ward. Er hielt sich in Brüssel
[* 10] und Amsterdam
[* 11] auf, bis er in alle bürgerlichen und politischen
Rechte wieder eingesetzt ward. Er lebte seitdem in Paris zurückgezogen und starb Außer dem
genannten »Projet de Code civil« (Par. 1796) erschien von Cambacérès noch: »Code français, ou Collection par ordre de matières de
lois de la république« (das. 1797). - SeinTitel ging auf einen Neffen, MarieJeanPierreHubert de Cambacérès, über, der unter
dem zweiten Kaiserreich Großzeremonienmeister war.
(spr. kangbasserähß),Jean Jacques Régis de, Herzog von Parma, franz. Staatsmann,
geb. zu Montpellier, bekleidete nach Ausbruch der Revolution mehrere Verwaltungsposten und wurde 1791 Präsident
des Kriminalgerichts zu Montpellier. In den Nationalkonvent berufen, hatte er als Mitglied der Gesetzkommission bedeutenden
Einfluß auf die Gesetzentwürfe. In dem Prozeß des Königs sprach er zwar dem Konvent das Recht ab, Ludwig
XVI. zu richten, bejahte aber doch die Schuldfrage des Königs und wollte nur die Entscheidung und Exekution bis nach Abwehr
der Invasion verschoben und nur im Fall der ernsten Gefährdung der Republik durch die Feinde früher vollzogen haben. Im
März 1793 beantragte Cambacérès mit andern die Errichtung des Revolutionstribunals und klagte
Dumouriez des Hochverrats an. Auch gab er die Girondisten auf, denen er sich vorher beigesellt hatte, und half sie stürzen.
Nicht Überzeugung, nur Vorsicht näherte ihn der Bergpartei. Er war Mitglied der Kommission für den Entwurf des neuen Civilgesetzbuchs,
das im Aug. 1793 vorgelegt wurde. Bald darauf erhielt er den Auftrag, mit Merlin von Douai alle Gesetze zu
revidieren und zu kodifizieren. Nach den Vorgängen vom 9. Thermidor an denen er keinen Anteil hatte, wurde
er zum Präsidenten des Konvents, später des Wohlfahrtsausschusses gewählt, verlor aber diese große Gewalt, als seine Gegner
den Argwohn der Konspiration für die Monarchie oder für eine Diktatur gegen ihn zu erwecken wußten.
Unter dem Direktorium legte er dem Rate der Fünfhundert den früher verfaßten Entwurf des Civilcodex vor, der die Grundlage
des Code Napoléon bildet. Im Okt. 1796 wurde er Präsident des Rats der Fünfhundert, mußte jedoch auf Veranlassung
des Direktoriums austreten. Nach der Umgestaltung dieser Behörde wurde er durch seinen Freund Sieyès Justizminister;
nach dem Staatsstreich vom 18. Brumaire ernannte ihn Bonaparte zum Zweiten Konsul an Sieyès' Stelle.
Während des Konsulats beschäftigte sich Cambacérès vorzüglich mit der Einrichtung der Rechtspflege und begründete
damit seinen Ruf. Nach der Thronbesteigung des Kaisers zum Erzkanzler des Reichs erhoben, nahm er an allen Regierungsmaßregeln
regsten Teil; die meisten unter Napoleon erlassenen Senatskonsulte wurden von Cambacérès entworfen. Napoleon erhob ihn 1808 zum
Herzog von Parma und übertrug ihm 1813 die Präsidentschaft des Regentschaftsrats. Während der Hundert Tage übernahm
er auf dringende Bitte Napoleons das Justizministerium und das Präsidium der Pairskammer. Nach der zweiten Restauration
kehrte er nach Paris zurück, wurde aber 1816 als «Königsmörder» des Landes verwiesen und erst 1818 in seine bürgerlichen
und polit. Rechte eingesetzt. Von da an lebte er in Zurückgezogenheit zu Paris bis zu seinem Tode Er
schrieb: «Projet de Code civil et discours préliminaire» (1794; 2. Aufl. 1796) und (mit Oudot): «Constitution de la République
française» (5 Bde., 1798). -