Cambacérès
(spr. kangbasserähß),
Jean Jacques
Régis de,
Herzog von Parma,
[* 2] franz. Staatsmann,
geb. zu Montpellier,
[* 3] bekleidete nach
Ausbruch der Revolution mehrere Verwaltungsposten und wurde 1791 Präsident
des Kriminalgerichts zu Montpellier.
In den Nationalkonvent berufen, hatte er als Mitglied der Gesetzkommission bedeutenden
Einfluß auf die Gesetzentwürfe.
In dem Prozeß des Königs sprach er zwar dem
Konvent das
Recht ab,
Ludwig
XVI. zu richten, bejahte aber doch die Schuldfrage des Königs und wollte nur die
Entscheidung und Exekution bis nach
Abwehr
der Invasion verschoben und nur im Fall der ernsten Gefährdung der Republik durch die Feinde früher vollzogen haben. Im
März 1793 beantragte Cambacérès
mit andern die Errichtung des Revolutionstribunals und klagte
Dumouriez des Hochverrats an. Auch gab er die
Girondisten auf, denen er sich vorher beigesellt hatte, und half sie stürzen.
Nicht Überzeugung, nur Vorsicht näherte ihn der Bergpartei. Er war Mitglied der Kommission für den Entwurf des neuen Civilgesetzbuchs, das im Aug. 1793 vorgelegt wurde. Bald darauf erhielt er den Auftrag, mit Merlin von Douai alle Gesetze zu revidieren und zu kodifizieren. Nach den Vorgängen vom 9. Thermidor an denen er keinen Anteil hatte, wurde er zum Präsidenten des Konvents, später des Wohlfahrtsausschusses gewählt, verlor aber diese große Gewalt, als seine Gegner den Argwohn der Konspiration für die Monarchie oder für eine Diktatur gegen ihn zu erwecken wußten. Unter dem Direktorium legte er dem Rate der Fünfhundert den früher verfaßten Entwurf des Civilcodex vor, der die Grundlage des Code Napoléon bildet. Im Okt. 1796 wurde er Präsident des Rats der Fünfhundert, mußte jedoch auf Veranlassung des Direktoriums austreten. Nach der Umgestaltung dieser Behörde wurde er durch seinen Freund Sieyès Justizminister; nach dem Staatsstreich vom 18. Brumaire ernannte ihn Bonaparte zum Zweiten Konsul an Sieyès' Stelle.
Während des
Konsulats beschäftigte sich Cambacérès
vorzüglich mit der Einrichtung der Rechtspflege und begründete
damit seinen Ruf. Nach der Thronbesteigung des
Kaisers zum Erzkanzler des
Reichs erhoben, nahm er an allen Regierungsmaßregeln
regsten
Teil; die meisten unter Napoleon erlassenen Senatskonsulte wurden von Cambacérès
entworfen. Napoleon erhob ihn 1808 zum
Herzog von Parma und übertrug ihm 1813 die Präsidentschaft des Regentschaftsrats. Während der
Hundert Tage übernahm
er auf dringende Bitte Napoleons das Justizministerium und das Präsidium der Pairskammer. Nach der zweiten Restauration
kehrte er nach
Paris
[* 4] zurück, wurde aber 1816 als «Königsmörder» des
Landes verwiesen und erst 1818 in seine bürgerlichen
und polit.
Rechte eingesetzt. Von da an lebte er in Zurückgezogenheit zu
Paris bis zu seinem
Tode Er
schrieb: «Projet de
Code civil et discours préliminaire» (1794; 2. Aufl. 1796) und (mit Oudot): «Constitution de la République
française» (5 Bde., 1798). -
Vgl. Aubriet, Vie de Cambacérès
(Par. 1825).