Cale
(franz., spr. kal, »unterster Schiffsraum«),
früher eine
Strafe mit drei Abstufungen: la grande cale
, ähnlich dem
Kielholen, wobei der Verurteilte gebunden
unter dem
Kiel
[* 3] des
Schiffs hindurchgezogen wurde;
la c. ordinaire, wobei man den Verurteilten von einer Raa bis ins Wasser, und la c. sèche, wobei man ihn bis ans Wasser fallen ließ.