Calatrāva,
Don José Maria, liberaler span. Staatsmann, geb. zu Merida, studierte zu Badajoz und Sevilla [* 2] und ließ sich 1805 als Advokat in Badajoz nieder; 1808 wurde er in die Junta von Estremadura und 2 Jahre darauf in die Cortes gewählt, wo er zu den Führern der liberalen Partei gehörte. Bei der Rückkehr Ferdinands VII. 1814 wurde auch er verhaftet und nach der afrik. Küste verbannt, bis ihn die Wiederherstellung der Konstitution 1820 seinem Vaterlande zurückgab.
Obgleich eifriger Verteidiger
der Verfassung von 1812, begriff er doch, daß zur Durchführung derselben außerorden
tliche
Maßregeln notwendig wären, und befand sich deshalb in stetem Zwiespalt zwischen der Idee einer gesetzmäßigen
Verfassung
und den
Thatsachen der Revolution. So überreichte er 1821 dem Parlament das berühmte doppelte Gutachten,
eins verschlossen, das andere offen, mit entgegengesetzten Schlußfolgerungen. Doch war sein Einfluß in den Parlamenten
von 1821 bis 1823 sehr bedeutend, wie der
Entwurf des Kriminalgesetzbuchs, dessen Abfassung ihm übertragen war, bezeugt.
Nach
Auflösung der ersten Cortes zog er sich in seine
Provinz zurück, bis er 1823 nach Sevilla berufen
wurde, um das Ministerium der Justiz zu übernehmen. Dasselbe
Amt verwaltete er in
Cadiz,
[* 3] von wo er bei der
Übergabe der Stadt
an die
Franzosen sich nach England einschiffte. Hier widmete er seine Muße vorzüglich dem
Studium der Gesetzgebung und Rechtsverhältnisse
Englands. Nachdem er nach Wiederherstellung einer konstitutionellen Verfassung1834 nach
Spanien
[* 4] zurückgekehrt
war, wirkte er mit bei dem
Aufstande der Madrider Nationalgarde gegen das Ministerium Toreno im Aug. 1835. Als im Aug. 1836 die
Königin-Regentin in La-Granja die Konstitution von 1812 beschworen hatte, wurde Calatrava
zum Präsidenten des sog.
altkonstitutionellen Ministeriums ernannt. Allein seine
Verwaltung war ohne rechten Erfolg. Er trat daher 1837 zurück,
lebte seitdem, zum Senator ernannt, ohne polit. Einfluß und starb zu Madrid.
[* 5]