Caisse
générale
d'épargne et de retraite, eine in
Belgien
[* 2] bestehende, staatlich garantierte,
durch Gesetz vom begründete Spar- und Pensionskasse. Die
Sparkasse wurde bereits eröffnet. Die Mindesteinlage
beträgt 1
Frs. Auf
Antrag der Einzahler können die Ersparnisse in belg.
Noten verwandelt und dafür
Obligationen auf Inhaber
angekauft werden oder es kann Eintragung in das
Staatsschuldbuch erfolgen. Am betrug die
Summe
der Sparbücher 731057 und deren Gesamtsaldo 325415412
Frs., worunter ungefähr Zweidrittel Beträge unter 100 Frs.sind.
Die Pensionskasse wurde eröffnet. Durch Verordnung vom ist der Mindestbetrag der Einzahlung von 10 auf 1 Frs. zurückgesetzt. Eine zweite Verordnung vom gestattet die Schaffung von sofort auszahlbaren Renten für das Alter von 10 bis 90 Jahren, während vorher der Bezug der Rente zwischen dem 50. und 65. Lebensjahr Regel war. Durch Verordnung vom endlich sind die Postanstalten in den direkten Dienst der Pensionskasse gestellt und Erleichterungen in der Erhebung der Rente eingeführt. Die Zahl der Einzahlungen ist von 6832 mit 591810,14 Frs. im J. 1889 auf 18567 mit 916211,04 Frs. im J. 1890 gestiegen. Am waren 1438 Rentner vorhanden, welche zusammen 353817,18 Frs. bezogen. Die Höhe der Rente bewegt sich zwischen 12 und 1200 Frs.