Sohn der Kleopatra von Cäsar, nicht lange, nachdem dieser Ägypten verlassen hatte, im Sommer 47 v. Chr. geboren.
Cäsar gestattete, daß er nach ihm genannt werde, und hatte ihn auch als Sohn, aber jedenfalls nicht
als legitimen und erbberechtigten Sohn anerkannt. Kleopatra nahm Cäsarion 45 v. Chr. mit nach Rom,
[* 3] wo sie bis zu Cäsars Ermordung
blieb. Die Triumvirn bewilligten ihm 42 v. Chr. den Titel eines Königs von Ägypten. Dann schenkte Antonius, der von vornherein
für Cäsarion als Sohn Cäsars 34 v. Chr. eingetreten war, ihm und seiner Mutter Cypern
[* 4] nebst Teilen Ciliciens
und Syriens. Augustus ließ ihn nach seinem Siege bei Actium und nach dem Tode der Kleopatra 30 v. Chr. töten.
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
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Cäsarismus bedeutet ein Staatssystem, welches dem von Julius Cäsar in Rom eingeführten nachgebildet ist. Cäsar war als das
Haupt der demokratischen Partei und durch die letztere zur Herrschaft gelangt und verleugnete niemals den demokratischen
Ursprung und die demokratische Grundlage seiner Macht; auch als Monarch blieb er dem Programm der Popularpartei
treu und war namentlich bemüht, die socialen Ansprüche der ärmern Klassen zu befriedigen. Auch die staatsrechtlichen Formen,
in denen er die monarchische Gewalt sich beilegte und ausübte, ließen zum Schein die Souveränität des Volks und die althergebrachten
Verfassungseinrichtungen bestehen.
Seine Machtstellung beruhte im wesentlichen darauf, daß er die exekutive Gewalt vom Senat unabhängig
machte, sie intensiv ausbildete und verstärkte und die althergebrachten Ämter der republikanischen Verfassung in seiner Hand
[* 6] vereinigte. Als neues trat hinzu das Amt des Imperators, welches man am treffendsten als «Chef der vollziehenden Gewalt» erklären
kann, da imperium die obrigkeitliche Gewalt, das Recht etwas unter Strafandrohung zu befehlen oder zu
verbieten, bedeutet. Hierzu kam das weitere Recht, seinen Nachfolger in allen diesen Ämtern und Machtbefugnissen zu bestimmen.
Neben diesem auf der Amtsgewalt beruhenden Monarchentum blieb dem formellen Rechte nach die Versammlung der Volksgemeinde der
Träger
[* 7] der Souveränität und das Plebiscit der eigentliche Ausdruck des souveränen Staatswillens; die
vom Monarchen berufenen Komitien waren das Gesetzgebungsorgan und zur Feststellung der Rechtsordnung befugt. Thatsächlich
waren freilich diese Versammlungen des Volks nur Werkzeuge
[* 8] in der HandCäsars, und ihre legislatorische Gewalt war durch den
Grundsatz paralysiert, daß die Amtsverordnungen so lange in unbedingter Geltung stehen, als ihr Urheber das Amt verwaltet.
Da Cäsar alle höchsten Ämter in seiner Hand vereinigte und sie bis zu seinem Tode bekleidete, so kam dieses Verordnungsrecht
praktisch auf eine unbeschränkte Gesetzgebungskompetenz hinaus.
Die aristokratischen Elemente der Verfassung dagegen suchte Cäsar zu beseitigen; den Senat degradierte er zum bloßen Staatsrat,
d. h. er gab ihm im wesentlichen eine nur beratende Stellung, suchte die altkonservativen und aristokratischen
Mitglieder zu verdrängen und Emporkömmlinge aller Art, Kreaturen seiner Gunst, zu Senatoren zu machen. Im Einklang hiermit
stand das Bestreben, ein neues Patriciat zu schaffen und mittels desselben den alten histor. Adel zu verdunkeln und zu verdrängen.
Dieses von Cäsar mit unvergleichlichem Geschick und Erfolg durchgeführte System hat im wesentlichen die
Grundlage für das Staatsrecht der ersten Periode der röm. Kaiserzeit gebildet und ist auch von andern Usurpatoren der Staatsgewalt,
welche durch demokratische Strömungen emporgehoben worden sind, befolgt worden. Fast in allen Fällen dieser Art, welche
die Geschichte aufweist, lassen sich Vergleichungspunkte mit der von Cäsar befolgten Methode auffinden.
Ganz besonders aber ruft das von Napoleon I. und fast in noch höherm Maße das von Napoleon III. eingeführte Regierungssystem
die Erinnerung an das Cäsarische hervor. Der Ausdruck C. ist vorzugsweise zur Charakterisierung des Napoleonischen Systems
gebräuchlich geworden. In diesem Sinne bedeutet er eine bestimmte Art der Monarchie, die
sich sowohl
von der absoluten, wie von der konstitutionellen durch die demokratische Grundlage und den Mangel an Legitimität unterscheidet,
deren Wesen aber ein persönliches, autokratisches, auf dem Übergewicht der Verwaltung und auf der rücksichtslosen Geltendmachung
der staatlichen Macht beruhendes Regiment ist, zu dessen Verhüllung die verfassungsmäßigen Befugnisse
der legislativen Körperschaften verwendet werden, und das sich mit einer selbstgeschaffenen Aristokratie zu umgeben sucht.
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Vgl. Röscher, Umrisse der Naturlehre des C. (Lpz. 1888).
Cäsarius von Arles (Arelate), geb. zu Cabillonum (Châlons-sur-Sâone), ward im Kloster Lerinum gebildet, 502 Bischof zu Arles
und erwarb sich als solcher namentlich um das Klosterwesen Verdienste durch Begründung zweier Nonnenklöster
zu Massilia und zu Arelate und durch Aufstellung genauer und strenger Regeln. Auf der Synode zu Orange 529 vertrat er gegen den
im südl. Frankreich weit verbreiteten Semipelagianismus die Gnadenlehre Augustins. Er starb 27. Aug. 543.
Cäsarius von Heisterbach (bei Königswinter), Schriftsteller des Mittelalters, geb.
um 1170 zu Köln,
[* 9] gest. um 1240 im Cistercienserkloster Heisterbach. Seine Lebensbeschreibung der heil. Elisabeth dient nur
erbaulichen Zwecken, aber in seinem «Catalogus archiepiscoporum Coloniensium»
(hg. von Cardauns in den «Monumenta Germaniae. Scriptores», Bd. 24, Hannov.
1879) und in der Biographie des 1225 ermordeten Erzbischofs Engelbert I. von Köln (in den «Fontes rerum
German.», hg. von Böhmer, Bd. 2, Stuttg. 1843)
lieferte er wichtige Beiträge zur kölnischen Geschichte seiner Zeit und in seinen Wundergesprächen «Dialogus
miraculorum» (hg. von Strange, 2 Bde., Köln 1851), sowie in den Homilien (hg.
von Coppenstein) kulturgeschichtliche Darstellungen, die Glaubenseinfalt und sittliche Strenge erkennen
lassen. Mit dem Leben der Hohen, besonders der Prälaten, geht er streng ins Gericht. Von einem zweiten ähnlichen Werke:
«VIII libri miraculorum», sind drei Bücher gefunden und von Franz Wolff herausgegeben. -
Cäsarius von Nazianz, Bruder des Gregor (s. d.) von Nazianz, als Naturforscher, Mathematiker, Arzt und Apologet des Christentums
ausgezeichnet, war erster Leibarzt und Vertrauter des KaisersKonstantins. Auch unter Julian blieb er zunächst am Hofe, begab
sich dann aber, um nicht zum Abfall vom Christentume gezwungen zu werden, nach Nazianz. Nach Julians Tode
kehrte er an den Hof
[* 11] zurück und ward kaiserl. Schatzmeister von Bithynien. Er starb 368. Die unter seinem Namen überlieferten
«Quaestiones theologicae et philosophicae» sind wahrscheinlich nicht von
ihm.
d. h.: «der Kaiser (steht) nicht über den Grammatikern», ein Sprichwort,
welches entstanden sein soll infolge eines angeblichen Befehls des Königs Sigismund, dahin gehend, das Wort schisma in Zukunft
als männliches Hauptwort zu gebrauchen, weil Sigismund dasselbe auf dem Kostnitzer Konzil irrtümlich so gebraucht hatte.
Cäsaropapismus, das staatskirchliche Verhältnis, wonach der Kaiser zugleich Papst ist, die
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
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mehr
979 weltliche Gewalt zugleich die Kirchengewalt innehat. Das Wort C. wird besonders gebraucht für die Gestaltung dieses Verhältnisses
in Rußland sowie auch in evang. Ländern und kennzeichnet zutreffend den durch den Summepiskopat der Landesherren geschaffenen
Zustand. (S. auch Byzantinismus.) Erst durch die neuere Synodalentwicklung ist der C. in den evang.
Kirchen einigermaßen gemildert worden. (S. Evangelische Kirchenverfassung.)