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schaftlicher Abgeordneter des Schwarzwaldkreises, 1821 Mitglied des ständischen Ausschusses und 1824-31 zugleich Vicepräsident der Kammer. Nach Abschluß des Handelsvereins zwischen Bayern und Württemberg (1828) verhandelte Cöthen 1828 und 1829 im Auftrag beider Regierungen in Berlin über Erweiterung des Vereins auf Preußen, was ein wichtiger Fortschritt zur Begründung des deutschen Zollvereins wurde. Cöthen starb in Stuttgart. Von Preußen war ihm schon 1817 der Titel eines Geh. Hofrats verliehen worden.-
Vgl. Briefwechsel zwischen Schiller und Cöthen (hg. von W. Vollmer, Stuttg. 1876);
Böhlau, Ein Dichter und sein Verleger (im «Börsenblatt für den deutschen Buchhandel», 1885);
Schäffle, Zum hundertjährigen Andenken Joh. Fr. Freiherr von Cöthen (ebd. 1888).
Cöthen hinterließ einen Sohn und eine 1824 mit dem württemb. Rittmeister Hermann von Reischach (geb. gest. verheiratete Tochter. Der Sohn, Freiherr Johann Georg von Cöthen, geb. gest. bayr. Kammerherr, 1833-49 ritterschaftlicher Abgeordneter der Zweiten württemb. Kammer, war Nachfolger im Geschäft und übernahm sämtliche Güter des Vaters als unveräußerliches Familienerbgut. Sein ältester Sohn, Freiherr Georg Astolf von Cöthen, geb. gest. Doktor der Rechte und württemb.
Kammerherr, erbte die Herrschaft Plettenberg und das Rittergut Hipfelhof und wurde auch Inhaber des Günderode-Adlerflychtschen Fideikommisses. Der zweite Sohn, Freiherr Karl von Cöthen, geb. gest. war bis 1876 gemeinsam mit Hermann Albert von Reischach (geb. gest. Sohn von Herm. Reischach), von da an allein, Leiter der J. G. Cottaschen Buchhandlung. (Vgl. Koch, Karl Freiherr Cotta von Cottendorf [Münch. 1888]; aus «Allgemeine Zeitung», Nr. 304.) Der Senior des Geschlechts ist gegenwärtig ein Sohn von Georg Astolf von Cöthen, Freiherr Georg Friedrich Karl von Cöthen, geb.