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schaftlicher Abgeordneter des
Schwarzwaldkreises, 1821 Mitglied des ständischen
Ausschusses und 1824-31 zugleich Vicepräsident
der Kammer. Nach
Abschluß des Handelsvereins zwischen
Bayern
[* 3] und
Württemberg
[* 4] (1828) verhandelte Cöthen
[* 5] 1828 und 1829 im
Auftrag
beider Regierungen in
Berlin
[* 6] über Erweiterung des
Vereins auf
Preußen,
[* 7] was ein wichtiger Fortschritt zur
Begründung des deutschen
Zollvereins wurde. Cöthen
starb in
Stuttgart.
[* 8] Von
Preußen war ihm schon 1817 der
Titel eines
Geh.
Hofrats verliehen worden.-
Vgl. Briefwechsel zwischen
Schiller und Cöthen
(hg. von W. Vollmer, Stuttg. 1876);
Böhlau, Ein Dichter und sein Verleger (im «Börsenblatt für den deutschen Buchhandel», 1885);
Schäffle, Zum hundertjährigen Andenken
Joh. Fr.
Freiherr von Cöthen
(ebd. 1888).
Cöthen
hinterließ einen Sohn und eine 1824 mit dem württemb. Rittmeister
Hermann von Reischach (geb. gest.
verheiratete Tochter. Der Sohn,
Freiherr
Johann
Georg von Cöthen
, geb. gest. bayr.
Kammerherr, 1833-49 ritterschaftlicher Abgeordneter der
Zweiten württemb. Kammer, war Nachfolger im
Geschäft
und übernahm sämtliche
Güter des
Vaters als unveräußerliches Familienerbgut. Sein ältester Sohn,
Freiherr
Georg Astolf
von Cöthen
, geb. gest. Doktor der
Rechte und württemb.
Kammerherr, erbte die Herrschaft Plettenberg und das Rittergut Hipfelhof und wurde auch Inhaber des Günderode-Adlerflychtschen
Fideikommisses. Der zweite Sohn,
Freiherr
Karl von Cöthen
, geb. gest. war
bis 1876 gemeinsam mit
Hermann
Albert von Reischach (geb. gest. Sohn von
Herm.
Reischach), von da an allein, Leiter der J. G.
Cottaschen Buchhandlung. (Vgl.
Koch,
Karl
Freiherr Cotta von
Cottendorf
[Münch. 1888]; aus
«Allgemeine Zeitung», Nr. 304.) Der
Senior des Geschlechts ist gegenwärtig ein Sohn von
Georg
Astolf von Cöthen
,
Freiherr
Georg
Friedrich
Karl von Cöthen
, geb.