Bußtage
(früher gewöhnlich
Buß-,
Bet- und Fasttage genannt), solche dem
Gottesdienst gewidmete
Tage, welche den besondern
Zweck haben, die
Kirchengemeinden auf ihre sittlichen
Notstände aufmerksam zu machen. Man unterscheidet
außerordentliche, für besondere
Fälle angeordnete Bußtage
(dies supplicationum) und feststehende, jährlich wiederkehrende (dies
rogationum). Als feststehende Bußzeit kannte die
Kirche anfangs nur die
Advents- und die österliche Fastenzeit; hierzu kamen
dann die vier Quatemberfasttage. Jetzt sind die in den meisten deutschen
Ländern auf zwei oder auf einen
im Jahr reduziert. Bei der Zersplitterung der kirchlichen Gebiete gehört es noch zu den frommen
Wünschen der deutschen evangelischen
Kirche, daß auch in der
Feier der Bußtage
eine allgemeine Übereinstimmung hergestellt werden möge.