die in den Ordensstatuten bestimmten Versammlungen aller
Konventualen eines
Klosters oder aller
Glieder
[* 2] eines Ordenskapitels, um vor den Obern ihre Fehler zu beichten (Kapitelbeichte) und eine
Buße dafür zu übernehmen.
die in den Ordensstatuten bestimmten Versammlungen aller Konventualen eines Klosters,
um vor den Obern zu beichten (Kapitelbeichte) und eine Buße dafür zu übernehmen.