(Bußordnungen, Beichtbücher, lat. Libri poenitentiales), Anweisungen für Priester und Beichtväter über
Verwaltung der Beichte, insbesondere über die für einzelne Sünden aufzuerlegenden Bußübungen. Die abendländischen
Bußbücher gründen sich aus den dem Theodorus von Canterbury (gest. 690) zugeschriebenen Bußkanon sowie auf die angeblich von Beda
(s. d.) und von Egbert von York (gest. 767) herrührenden Pönitentialien. Das im 8. Jahrh.
entstandene »Poenitentiale romanum« verfolgte den Zweck, Grundsätze von allgemeinerer kirchlicher Bedeutung auszustellen.
Die wichtigste Quelle im Orient bildet das dem Johannes Nesteuta (gest. 595) beigelegte Pönitentiale.
Vgl. Wasserschleben, Die
Bußordnungen der abendländischen Kirche (Halle 1851);
Schmitz, Die und die Bußdisziplin der Kirche (Mainz 1883).
Bußordnungen, Beichtbücher, Pönitentialbücher (Libri poenitentiales), sind Schriften, in welchen die
in der kath. Kirche geltenden Regeln für die Handhabung des Bußsakramentes durch die Priester, insbesondere
die Anweisungen über die für einzelne Sünden aufzuerlegenden Bußübungen zusammengestellt sind. Solche Bußbücher gab es schon
im 3. und 4. Jahrh. In der morgenländ. Kirche ist namentlich das Bußbuch wichtig geworden, welches der Patriarch Johannes
Scholastikus (gest. 578) aus den Briefen Basilius d. Gr. dergestellt haben soll. Für die vielfachen spätern
Bußbücher im Abendlande sind besonders die auf Theodor von Canterbury (gest. 690), Beda den Ehrwürdigen (gest. 735) und Egbert von
York (gest. 767) zurückgeführten von maßgebendem Einfluß gewesen. Von der röm.
Kirche ist ein Bußbuch mit amtlichem Ansehen niemals aufgestellt worden; aber die seit dem 9. Jahrh.
für verschiedene Bußbücher gebrauchte Bezeichnung: Poenitentiale Romanum soll wohl bedeuten, daß die darin enthaltenen
Grundsätze, im Gegensatze zu den in beschränkten Gebieten geltenden, allgemein angenommene und weit verbreitete seien.
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Vgl. Hildenbrand, Untersuchungen über die german. Pönitentialbücher (Würzb. 1851);
Wasserschleben, Die Bußordnungen
der abendländ.
Kirche (Halle 1851); Schmitz, Die und die Bußdisciplin der Kirche (Mainz 1883).