(Bußordnungen,
Beichtbücher, lat.
Libri poenitentiales),
Anweisungen für
Priester und Beichtväter über
Verwaltung der
Beichte, insbesondere über die für einzelne
Sünden aufzuerlegenden Bußübungen. Die abendländischen
Bußbücher gründen sich aus den dem
Theodorus vonCanterbury (gest. 690) zugeschriebenen
Bußkanon sowie auf die angeblich von
Beda
(s. d.) und von
Egbert von
York (gest. 767) herrührenden Pönitentialien. Das im 8. Jahrh.
entstandene »Poenitentiale romanum« verfolgte den
Zweck,
Grundsätze von allgemeinerer kirchlicher Bedeutung auszustellen.
Die wichtigste
Quelle
[* 2] im
Orient bildet das dem
Johannes Nesteuta (gest. 595) beigelegte Pönitentiale.
Bußordnungen, Beichtbücher, Pönitentialbücher (Libri poenitentiales), sind Schriften, in welchen die
in der kath. Kirche geltenden Regeln für die Handhabung des Bußsakramentes durch die Priester, insbesondere
die Anweisungen über die für einzelne Sünden aufzuerlegenden Bußübungen zusammengestellt sind. Solche Bußbücher gab es schon
im 3. und 4. Jahrh. In der morgenländ. Kirche ist namentlich das Bußbuch wichtig geworden, welches der PatriarchJohannes
Scholastikus (gest. 578) aus den BriefenBasilius d. Gr. dergestellt haben soll. Für die vielfachen spätern
Bußbücher im Abendlande sind besonders die auf Theodor vonCanterbury (gest. 690), Beda den Ehrwürdigen (gest. 735) und Egbert von
York (gest. 767) zurückgeführten von maßgebendem Einfluß gewesen. Von der röm.
Kirche ist ein Bußbuch mit amtlichem Ansehen niemals aufgestellt worden; aber die seit dem 9. Jahrh.
für verschiedene Bußbücher gebrauchte Bezeichnung: Poenitentiale Romanum soll wohl bedeuten, daß die darin enthaltenen
Grundsätze, im Gegensatze zu den in beschränkten Gebieten geltenden, allgemein angenommene und weit verbreitete seien.
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Vgl. Hildenbrand, Untersuchungen über die german. Pönitentialbücher (Würzb. 1851);