Buri
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Maximilian von, Jurist, geb. zu Büdingen im Großherzogtum Hessen, [* 3] studierte in Gießen [* 4] und Heidelberg, [* 5] war Staatsanwalt und Oderstaatsanwalt in Gießen und Darmstadt [* 6] und wurde 1879 zum Rat am Reichsgericht in Leipzig [* 7] ernannt. Er veröffentlichte zahlreiche Monographien und Abhandlungen, die sich vorwiegend mit der Kausalität und ihren strafrechtlichen Beziehungen sowie mit der Begründung des mit denselben in Verbindung stehenden subjektiven Standpunktes in der Lehre [* 8] von der Teilnahme und dem Versuche beschäftigen. Hervorzuheben sind: «Zur Lehre von der Teilnahme an dem Verbrechen und der Begünstigung» (Gießen 1860),
«Über Kausalität und deren Verantwortung» (Lpz. 1873),
«Einheit und Mehrheit der Verbrechen» (Stuttg. 1879),
«Die Kausalität und ihre strafrechtlichen Beziehungen» (Stuttg. 1885).