ein zu gegenseitigen Leistungen zwischen zweien geschlossener
Vertrag. Auf der Voraussetzung eines solchen zwischen
Gott und dem
VolkIsrael geschlossenen
Bundes beruht insonderheit die Religionsverfassung des Alten
Testaments.
Den Bund stiftet Gott mit seiner Verheißung, die Gegenleistung ist die Erfüllung des göttlichen
Gebots, das Zeichen der Bundesannahme
die
Beschneidung. Im
Gegensatz zu diesem Alten Bund heißt im Anschluß an die Einsetzungsworte des
Abendmahls die
ReligionChristi
der
NeueBundBuch des
Bundes hieß ursprünglich das älteste Verzeichnis mosaischer
Gesetze, dann ging der
Name auf die
Bücher Mosis selbst sowie auf alle biblischen Religionsurkunden über, so daß wir jetzt die biblischen
Schriften
in die des Alten und des
NeuenBundes
(Testaments) einteilen.
(Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischenSinn des
Worts die
Verbindung mehrerer
Staaten
zur Erreichung eines gemeinsamen
Zweckes und zur Verwirklichung einer bestimmten politischen
Idee. Eine solche Vereinigung
wird auch wohl
Union genannt. Dieselbe kann auf die Dauer berechnet sein, oder sie kann einen mehr vorübergehenden
Charakter
haben
(Allianz,
Koalition). Bei den auf die Dauer, wie es nicht selten in den diesbezüglichen
Urkunden
heißt, »für ewige
Zeiten« abgeschlossenen Bündnissen pflegt man zwischen
Konföderationen und
Unionen im engern
Sinn zu unterscheiden,
je nachdem die verbündeten
Staaten unter besondern
Regierungen stehen oder einen gemeinsamen
Souverän haben. So ist z. B.
das gegenwärtige
Deutsche Reich
[* 3] eine
Konföderation, während
Österreich-Ungarn
[* 4] eineUnion ist. Bei den
Konföderationen besteht der
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